Das Münchner Luxusmodehaus Rena Lange hat auf seiner Unternehmenshomepage mitgeteilt, dass am 9. September 2014 für die der Rena Lange Holding GmbH und die Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

Ein Beitrag der der IVA Rechtsanwalts AG

Zuständig ist das Insolvenzgericht München. Dabei soll das Verfahren bei der Rena Lange Holding GmbH unter Eigenverwaltung erfolgen. Weiterhin teile das Unternehmen mit, dass zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts kurzfristig ein vorläufiger Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter bestellt werden soll.

Die betroffenen Anleger, die sich mit rund 5,4 Millionen Euro an dem Unternehmen durch Erwerb der 2013 emittierten Unternehmensanleihen beteiligt haben, werden sich nun anstatt der geplanten vierjährigen Laufzeit (12. Dez.2017) und vierteljährlichen Zinszahlungen mit finanziellen Zugeständnissen auseinandersetzen müssen. Dass eine Vielzahl von Anlegern durch die Insolvenz nun verunsichert ist, ist nachzuvollziehen.

Soweit sich Anleger nicht auf die künftige Verfahrensentwicklung verlassen und vielmehr Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten diese den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Fachanwalts aufsuchen.

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