Der Sanierungsvorstand sowie weitere Beteiligte der WGF AG stellten sich am 18.03.2013 auf einer Informationsveranstaltung in Düsseldorf den Fragen von Anlegervertretern.

Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG

Bevor den Vertretern allerdings die Möglichkeit eingeräumt wurde, Fragen an die Verantwortlichen zu stellen, wurde zunächst der Insolvenzplan der WGF AG vorgestellt. Der Insolvenzplan sieht im Wesentlichen 2 Phasen vor, die es durch die Fortführung der WGF AG - im Gegensatz zur vollständigen Zerschlagung - ermöglichen sollen, Vorteile für die Anleger zu schaffen. Begründet wurde dies u.a. mit dem Argument, dass bei einer vollständigen Zerschlagung die Erlöse beim Verkauf der Immobilien niedriger ausfallen könnten, als wenn die WGF AG ihren Geschäftsbetrieb zunächst weiterführt und die Immobilien nach und nach veräußern würde.

WGF Insolvenz - Vorstellung der Quoten

Weiterhin wurde auf der Versammlung die Insolvenzquoten vorgestellt. Diese wurden, in der ersten Phase, also im Falle einer sofortigen Liquidation, mit 1,5 - 20 Prozent der eingebrachten Anlegergelder beziffert. Nahezu bis 50 Prozent umfasse die Quoten der zweiten Phase, die bis 2022 bei Fortführung erreicht werden solle.

Weitere wichtige Termine beachten - Überblick:

08.04.2013 - Wahl eines gemeinschaftlichen Vertreters

22.05.2013 - Termin der Gläubigerversammlung / Entscheidung über Insolvenzplan

Gemeinsam mehr erreichen

Wie sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gezeigt hat, kann es durchaus sinnvoll sein, die Interessen der Anleger zu bündeln und gemeinsam gegen die Verantwortlichen vorzugehen. So ist den betroffenen Anlegern zu raten, mögliche Schadensersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Die Experten der IVA Rechtsanwalts AG prüfen in Zusammenarbeit mit den Mandanten sämtliche Anspruchsgrundlagen und ermöglichen somit ein erfolgreiches Vorgehen. Dies gilt vor allem dann, wenn den Anlegern die Kapitalanlage als sichere Altersvorsorge verkauft wurde.

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegen die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF). Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie Ihre Ansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema WGF Insolvenz, stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.

Besuchen Sie auch unser Informationsportal rund um das Thema Schrottimmobilien unter:
http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/

Informationen über die Autoren:

IVA

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 18 000 0
Web: www.iva.ag - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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