Die vom Bundestag beschlossene und von den Städten und Gemeinden lange geforderte Änderung des Baugesetzbuches gibt diesen nun die Möglichkeit, Eigentümer von Schrottimmobilien an den Abrisskosten einer Schrottimmobilie zu beteiligen. Die Stadt Bremerhaven macht von dieser Möglichkeit nun gebrauch.

Dass eine Schrottimmobilie für viele Städte und Gemeinden ein Dorn im Auge ist, ist bekannt. Die Stadt Bremerhaven plant nun, erstmals von der neuen Gesetzesänderung Gebrauch zu machen und einen Schrottimmobilieneigentümer anzuweisen, sein nun bereits seit zehn Jahren leerstehendes und durch Gutachten ausgewiesenes ruinöses Eckhaus abzureißen.

Kommt der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt das Haus abreißen lassen und den Eigentümer durch Bescheid an den Kosten beteiligen. Die Stadt möchte mit dieser Vorgehensweise deutlich machen, dass in Bremerhaven mit Schrottimmobilien nicht mehr spekuliert werde.

Dass diese Regelung auch viele unfreiwillige Eigentümer von Schrottimmobilien treffen könnte, wird in Zukunft sicherlich für weiteren Gesprächsstoff sorgen.

Begriff Schrottimmobilien - Es zählt nicht nur die Bausubstanz

Schrottimmobilien sind aber nicht nur solche Immobilien, die eine ruinöse Bausubstanz aufweisen. Unter den Begriff Schrottimmobilien fallen vor allem auch Immobilien, die zu einem überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zum tatsächlichen Wert veräußert wurden. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist.

Thema Schrottimmobilien immer aktueller

Die Thematik rund um den Bereich "Schrottimmobilien" erlangt zusehends an Bedeutung. Dies verdeutlichen nicht nur die stetig steigenden Opferzahlen, sondern auch die zunehmende Präsenz in den Medien (z.B. SternTV). All dies zeigt, dass Schrottimmobilien längst kein Randthema mehr sind und, wegen ihrer existenzvernichtenden Wirkung, ernst genommen werden sollten. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass der Erwerb einer Schrottimmobilie die finanzielle Zumutbarkeitsgrenze der Anleger übersteigt und bis hin zur Insolvenz führen kann.

Wir empfehlen Eigentümern von Schrottimmobilien nun zu handeln und eine mögliche Rückabwicklung anzustreben. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob eine mögliche Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Beratung durch einen Fachanwalt und Schrottimmobilien stehen wir Ihnen auf www.iva.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Informationsportal unter: http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/

Informationen über die Autoren:

IVA

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