Bewerbung - Eine Bewerberin erhält keine Entschädigung dafür, dass sie als Stellenbewerberin abgelehnt wurde. Der Vermerk "Ossi" im zurückgesendeten Lebenslauf reicht nicht für eine Verletzung der ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Urteil: Wer einen Kollegen körperlich angreift, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Auch dann, wenn er Betriebsratsmitglied ist und bereits über zwanzig Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hat.

Einstandspflicht - Der Arbeitgeber hat gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, denen er Altersversorgungen über eine Pensionskasse versprochen hat, dafür einzustehen, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen herabsetzt. Diese Einstandspflicht ergibt sich aus dem BetrAVG, so das Hessische Landesarbeitsgericht.

Im "Maultaschenfall" gab es besondere Umstände, die trotz des unbestrittenen Diebstahls von Maultaschen durch die Arbeitnehmerin eine fristlose Kündigung nicht ohne weiteres gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Parteien haben sich auf Grundlage eines gerichtlichen Vergleichsvorschlag widerruflich geeinigt.

Urteil: Nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Arbeitgebereigentum kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies musste ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein erfahren.

Probezeit - Ein Arbeitgeber kündigte seinen Arbeitnehmer gegen Ende seiner Probezeit wegen seinem Schweißgeruch und seinem ungepflegten Erscheinungsbild. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Köln - und verneinte auch eine Sittenwidrigkeit bzw. Willkür.

Ein Arbeitnehmer führt eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

AGG - Schließt ein Unternehmen beim Personalabbau alle älteren Mitarbeiter aus und bietet nur den jüngeren einen Aufhebungsvertrag plus Abfindung an, so handelt es sich dabei um keine Altersdiskriminierung. Zumindest dann nicht, wenn den älteren Arbeitnehmern ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.

AGG - Fordert der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Deutschkurs auf, so stellt dies keine Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft dar.

Urteil: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Feiertagszuschlag an Ostersonntag. Der Ostersonntag ist im Gegensatz zum Karfreitag und Ostermontag kein gesetzlicher Feiertag.