Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer entlassen will, weil dieser seiner Ansicht nach zu oft krankheitsbedingt fehlt, kann schnell an seine Grenzen stoßen. Das zeigt ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, auf das der Anwalt-Suchservice hinweist.

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt.

Während der Elternzeit hat man Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Diesen Anspruch hat man erstmalig dann, wenn man verbindlich festlegen kann, für welche Zeiträume Elternzeit "verlangt" wird. Auf dieses Urteil weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Ein Arbeitgeber, der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen - z.B. Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen - gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

BAG Erfurt, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07: Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert.

LAG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 Sa 69/07 Entgehen einem Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung, die sich später als unwirksam herausstellt, Trinkgelder, so hat er nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

ArbG Siegburg, Urteil vom 08.11.2006 - 3 Ca 2130/06: Eine Änderungskündigung, mit der eine Änderung der Arbeitsbedingungen schon vor Ablauf der Kündigungsfrist vorgeschlagen wird, ist sozial nicht gerechtfertigt. So hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 710/05: Wer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Eine erneute Kündigung wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit ist ausgeschlossen, auch wenn der Arbeitsplatz zwischenzeitlich vom Arbeitgeber anderweitig besetzt wurde.

LAG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2006 - Az.: 3 Sa 287/05: Der dringende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe Schmiergeld angenommen, ist Grund für eine außerordentliche Kündigung. Über dieses Urteil informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).