Geht ein Arbeitszeugnis verloren oder wird es beschädigt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen.

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Betriebsratsmitglieder bei der Anmeldung am Personalcomputer des Betriebsrats eine persönliche Kennung verwenden, auch wenn dies in Bezug auf die Nutzung des Internets für die sonstigen Computer des Betriebs durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgeschrieben ist.

BAG-Urteil: Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.

Wer sich als Hobby-Schriftsteller betätigt und in sein Werk auch Beobachtungen aus seiner tagtäglichen Arbeit einfließen lässt, kann wegen der Veröffentlichung eines solchen Arbeitsplatz-Romans nicht einfach von seiner Firma gekündigt werden.

Die Verwechslung in der Anrede in einem Ablehnungsschreiben einer Bewerbung lässt keine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermuten. Es ist näherliegend, dass der falschen Anrede ein schlichter Fehler bei der Bearbeitung dieses Schreibens zu Grunde liegt.

Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme erforderlich ist.

Ein gläubiger Moslem hatte sich geweigert, in einem Supermarkt Regale mit alkoholhaltigen Getränken zu füllen, da er aufgrund seiner Religion nichts mit Alkohol zu tun haben dürfe. Daraufhin wurde ihm ordentlich gekündigt - zu Unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Das LArbG Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 Euro verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.

Wer sich nicht an ein striktes Rauchverbot hält, kann fristlos gekündigt werden. Einem Berufsfahrer, der Flüssigsauerstoff auslieferte, kostete der Verstoß gegen das Rauchverbot seinen Arbeitsplatz.

Ein Mann ging gegen seine ordentliche Kündigung vor und sagte vor Gericht: " Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich". Der Arbeitgeber nahm die Äußerung zum Anlass, dem Mitarbeiter erneut fristlos zu kündigen und bekam Recht.