Nürnberg (D-AH) - Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber.

Arbeitsbefristung - Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen nach abgeschlossener Promotion bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig.

Internet - Auf Kosten der Firma während des Urlaubs im Internet zu surfen, kann teuer werden. Dies musste auch ein Kroatien-Urlauber erfahren der sein Dienst-Laptop benutzt hatte, um privat im Internet zu surfen.

Wer sich als Angestellter im Außendienst bei den tagtäglichen Dienstfahrten ein heimliches Päuschen gönnt und dieses als Kundeneinsatz verbucht, kann deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden.

Praktikum - Nach dem Studium folgt für viele Jungakademiker ein langer steiniger Weg zum vollwertigen Arbeitsplatz. Praktikum heißt das ungeliebte und unterbezahlte Beschäftigungsverhältnis. Wie das Wort sagt, sollen die theoretisch schon voll ausgebildeten jungen Menschen dort die Arbeitswelt von der praktischen Seite kennenlernen.

Arbeitszeugnis - Nicht selten geschieht es, dass sich die Arbeitsvertragsparteien vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über das vom Arbeitgeber zu erteilende Zeugnis unterhalten und einen bestimmten Zeugnistext vereinbaren.

(Stuttgart) - In wirtschaftlich schlechten Zeiten kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen versuchen, einzelne Arbeitnehmer oder gar ganze Betriebsteile von Gehaltserhöhungen auszunehmen.

Altersbeschränkung - Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein.

Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Wer die Zutrittskarte seines erkrankten Lebensgefährten, der gleichzeitig Kollege ist, nutzt, um vom bezuschussten Kantinenessen zu profitieren, kann deshalb nicht gekündigt werden.

Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung sind nur Geldleistungen zu berücksichtigen. Reine "geldwerte Vorteile", wie etwa ein Dienstwagen, zählen nicht dazu.