Urteil Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Arbeitskündigung - Das Arbeitsgericht Berlin untersagt Kündigungen streikender Arbeitnehmer. Auf Antrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt das das Gericht einem Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks untersagt, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen.

Die außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin ist gerechtfertigt, weil sie sechs Maultaschen aus dem Altenheim mitgenommen hat. Die Frau hat trotz dem ihr bekannten Verbot der Mitnahme von Essen, die Maultaschen eingesteckt.

Berlin/Hamm (DAV). Bestiehlt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, kann dies auch bei einem minimalen Wert des gestohlenen Gegenstands unter Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Allerdings müssen die Interessen beider Parteien sehr sorgfältig abgewogen werden.

Mannheim/Berlin (DAV) Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung.

Kündigung - Wer trotz mehrfacher Abmahnung wiederholt eine Raucherpause nimmt, ohne vorher auszustempeln, riskiert vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.

Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so kann diese Belästigung eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers auslösende Benachteiligung (§ 15 Abs. 2 AGG) darstellen.

Das Foto eines Mitarbeiters muss nicht sofort von der Firmen-Homepage entfernt werden, wenn dem Angestellten gekündigt wurde und er das Unternehmen verlässt. Ein während des Arbeitsverhältnisses zumindest stillschweigend erklärtes Einverständnis mit der Aufnahme erlischt nicht automatisch beim Ausscheiden aus dem Betrieb.

Arbeitsunfall - Wenn sich der Geschäftsführer eines Unternehmens bei einer Abfahrt auf der Rodelbahn verletzt, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Dies gilt auch dann, wenn die Rodelfahrt während einer Seminarwoche stattfand. Zumindest in dem von dem Sozialgericht Düsseldorf entschiedenen Fall wurde der sachliche Zusammenhang eines solchen Unfalls mit der versicherten Tätigkeit verneint.

Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Kündigung zu entscheiden, bei der sich ein Journalist unangemessen an einer Unfallstelle verhalten hat, indem er sich bei der bei der dortigen Polizei nicht entsprechend auswies und daraufhin einen Platzverweis erhielt.