Ein mit 2,49 Promille alkoholisierter Fußgänger erlitt schwerste Verletzungen, in dem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers geriet. Der Lastzug hatte sich kurz zuvor langsam in Bewegung gesetzt. Der Fußgänger verlangt Schmerzensgeld i.H.v. 20.000 Euro.
Gerade jetzt in der Ferienzeit planen viele Leute die Fahrtroute für ihre Fahrt in den Urlaub. Dabei kommen heutzutage häufig Navigationsgeräte zum Einsatz. Praktisch, dass heutzutage fast jeder ein Mobiltelefon hat, das auch als Navigationsgerät benutzt werden kann. Dessen Verwendung kann aber eine Geldbuße nach sich ziehen.
Wer ein Auto kauft, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. Was viele nicht wissen: Der Verkäufer muss in jedem Fall über einen Unfall aufklären. Dies gilt auch für reine Blechschäden, die er für unbedeutend hält. Ansonsten handelt der Verkäufer arglistig.
Um nicht zum Gespött der Leute zu werden, die ihn an der Unfallstelle sehen oder eventuell sogar Lichtbilder von ihm im Internet veröffentlichen könnten, verließ ein Autofahrer schnell die Unfallstelle, nachdem er gegen eine Brüstung gefahren war und einen Schaden von rund 20.000 Euro verursacht hat.
Die Frage, ob die Nichtherausgabe kompletter Messreihen einer Geschwindigkeitsmessung die Verteidigung unzulässig beschränkt, ist in der Vergangenheit von diversen Gerichten, teilweise konträr, entscheiden worden. Mittlerweile geht aber die Mehrheit davon aus, dass insoweit Akteneinsichtsrecht besteht.
Der Autofahrer brachte seine Parkscheibe im Seitenfenster der Fahrerseite an. Die Sicht auf die Parkscheibe war jedoch durch ein an der Seite des Fahrzeugs sich befindendes Beet deutlich eingeschränkt, trotzdem aber noch möglich. Eine Parkscheibe müsse gut lesbar sein, so die Ordnungsbehörde und erteilte ein Knöllchen.
Am frühen Morgen parkte ein Autofahrer sein eigenes Fahrzeug, um mit einem Geschäftsfahrzeug für drei Tage zu einem Kunden zu fahren. Im Laufe des Vormittags wurden mobile Haltverbotsschilder aufgestellt. Als der Autofahrer zurückkam, war sein Auto bereits abgeschleppt.
Zwar ist ein hohes Alter eines Fahrerlaubnisinhabers (hier 95) für sich genommen noch kein Grund, die Fahreignung anzuzweifeln. Allerdings führt eine nicht bestandene praktische Fahrprobe zur Verneinung dieser Kraftfahreignung und damit zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Messgerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Wertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht.
Was sieht die Straßenverkehrsordnung für die Nutzung von Skate-, Wave- und Longboards vor? Unter welchen Bedingungen dürfen Inline-Skater Fußgängerzonen, Radwege und Straßen befahren? Welche Regelungen gelten für Segway-Fahrer?