Weil der Angeklagte bislang verhängte Bewährungsstrafen in keiner Weise ernst genommen hatte, wurde dieser wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er bezeichnete den Beamten als "Spinner" und "Spasti".

Beim Russisch Roulette mit einem Revolver verletzte sich der Verurteilte mit dem eine Patrone ersetzenden Wattestäbchen schwer. Das Wattestäbchen war zwei Millimeter ins Gehirn des Verurteilten eingedrungen.

Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords ist grundsätzlich mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Die 89-jährige Beschwerdeführerin veröffentlichte verschiedene Artikel, nach denen sich die massenhafte Tötung von Menschen jüdischen Glaubens unter der Herrschaft des Nationalsozialismus nicht ereignet haben könne.

Eine Frau erwartete ein Päckchen mit neuen Kleidern. Obwohl der Zustelldienst das Päckchen vor der Wohnungstüre abgelegt hatte, war es dort am Abend nicht auffindbar. Die Frau fand im Müll Reste der Verpackung mit ihrem Namen. Diese brachte sie zur Polizei, die sich auf Spurensuche machte.

Während einer Verhandlungspause wurde der Angeklagte wieder in den Zellentrakt geführt. Als er an zwei Polizeibeamten vorbeiging, drehte der Angeklagte sich in deren Richtung, streckte seinen rechten Arm zum "Hitler-Gruß" aus und sagte laut und vernehmlich das Wort "Heil". Das Verhalten zog weitere rechtliche Konsequenzen nach sich.

In der erneuten Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg im Februar 2016 hat das Landgericht Hamburg das Urteil gegen die fünf Angeklagten im Alter von heute 16–23 Jahren verkündet. Es wurden wesentlich höhere Freiheits- bzw. Jugendstrafen verhängt.

Das Landgericht Freiburg hat den 53 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen algerischer Abstammung des Mordes in Tateinheit mit versuchter Entziehung Minderjähriger und Totschlag für schuldig befunden und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt, nachdem dieser bei der Essensausgabe einer Tafel einen ehrenamtlichen Helfer geschlagen, angespuckt und beleidigt hatte.

Das Landgericht Berlin hat zwei Angeklagte (unter anderem) wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts insgesamt aufgehoben.

Tierschützer stiegen in den Nachstunden über den Zaun einer Tierzuchtanlage und betraten über geöffnete Türen die Ställe, um dort Filmaufnahmen zu fertigen. Dort stellten sie Verstöße fest und dokumentierten diese. Die Verletzung des Hausrechts war u.a. unter dem Gesichtspunkt des Notstandes gerechtfertigt.