Nürnberg (D-AH) - Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dabei ist der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto muss als mangelhaft eingestuft werden.

Wartungsvorschriften - Der unter anderem für das Werkvertragrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.

Information - Nicht zuletzt auf Drängen der EU hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Rechte der Bahnkunden bei Verspätungen auszuweiten. Das neue Gesetz mit dem verbraucherfreundlichen Titel Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz tritt zum 29. Juli 2009 in Kraft und regelt die Umsetzung der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz - Seitens eines Arbeitgebers kurzfristig festgestellte "Unabkömmlichkeit" des klagenden Arbeitnehmers stellt kein Grund dar den Verhandlungstermin zu verlegen.

Rodeo - Beim Bullenreiten geraten die Rinder - wie sich aus einem Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz ergebe - in eine Stresssituation,deshalb darf im Rahmen einer Rodeo-Veranstaltung auf dem Nürburgringgelände ein geplantes Bullenreiten nicht stattfinden.

Wartungsvorschriften - Der BGH hat entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.

Nürnberg (D-AH) - Läuft ein Fußgänger unter dem offen stehenden Schlagbaum an der Zufahrt eines Parkplatzes hindurch und wird von der sich plötzlich absenkenden Autoschranke schwer verletzt, trifft den Betreiber der Anlage keinerlei Schuld.

Die Bezeichnung als "durchgeknallt" weist nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als Schmähkritik aufgefasst werden müsste.

Der Landesgesetzgeber ist befugt, Eltern durch ein behördliches Einladungs- und Erinnerungsverfahren zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen anzuhalten und so Gefährdungen der Kindergesundheit sowie möglicher Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern entgegenzuwirken. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Tattoo - Lässt sich der Geschädigte ein sogenanntes Bio-Tattoo stechen, das sich spätestens nach 3 bis 7 Jahren  auflösen soll, so steht ihm ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen rechtswidrige Körperverletzung zu, wenn das Tattoo dauerhaft verbleibt.