Nürnberg (D-AH) - Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dabei ist der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto muss als mangelhaft eingestuft werden.

Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) unter Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München (Az. 4 O 6504/07)

Der Fall:

In dem Streitfall ging es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht - 30 bis 35 Prozent bzw. 16 bis 22 Prozent mehr als laut Herstellerangabe. In der Betriebsanleitung des Pkws sind nämlich ganze 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.

Richter: Verkäufer muss den Neuwagen wieder zurücknehmen


Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. "Denn bei einem verkauften Neufahrzeug darf laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweichen", erklärt Rechtsanwalt Peter Muth (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die jüngste Entscheidung. Zumal das Gericht in diesem Fall ausdrücklich keinen Anlass sah, an der Richtigkeit der Angaben oder am methodisch richtigen Vorgehen des Sachverständigen zu zweifeln.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
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