Der Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat dem EuGH zwei Fragen vorgelegt, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Unabhängigkeit der hessischen Justiz betreffen. Ein Bürger begehrt Auskunft über gespeicherte personenbezogenen Daten.

Der Sachverhalt

Dem Verfahren liegt eine Auskunftsklage eines Bürgers gegen den Hessischen Landtag zugrunde, mit dem er Auskunft über die über ihn beim Petitionsausschuss gespeicherten personenbezogenen Daten begehrt.

Der Präsident des Landtags hatte den Antrag mit dem Argument abgelehnt, das Petitionsverfahren sei eine parlamentarische Aufgabe des Landtages, die nicht in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts falle (§ 30 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz).

Ausschluss mit der DSGVO vereinbar?

Das Verwaltungsgericht habe insoweit Zweifel, ob dieser Ausschluss mit der DSGVO vereinbar sei, weil der Petitionsausschuss nicht an der Gesetzgebung mitwirke, sondern als Behörde tätig sei. Die DSGVO klammere aber nur die Gesetzgebungsorgane von ihrem Anwendungsbereich aus, nicht aber die Verwaltung.

Unabhängiges Gericht?

Darüber hinaus sei fraglich, ob die hessischen Verwaltungsgerichte überhaupt Vorlagefragen an den EuGH richten könnten. Die Unionsverträge verliehen ein Vorlagerecht nur an unabhängige Gerichte. Die deutsche Rechtsordnung sehe aber nur die Unabhängigkeit der Richter vor, während die Institution "Gericht" maßgeblich vom Justizministerium, das die Personalakten führe und Personal einstelle, gesteuert werde, und das wiederum Beteiligter an Konkurrenten- und richterrechtlichen Streitigkeiten sei.

Gericht:
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 28.03.2019 - 6 K 1016/15.WI

VG Wiesbaden, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile

Ähnliche Urteile:

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Der Betreiber einer Fanpage sei hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Urteil lesen

Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten ("Klarnamen") angeben, sperren. Das OVG Schleswig wies die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurück. Urteil lesen

Die heimliche Überwachung von "Zielpersonen" mittels eines GPS-Empfängers sei grundsätzlich strafbar, so das Urteil des BGH. Nur bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung kann das Merkmal des unbefugten Handelns zu verneinen sein. Urteil lesen

Große Teile der Nutzungsbestimmungen der Betreiber von App-Stores seien rechtswidrig, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. U.a. seien Bedingungen 21 DIN A4-Seiten lang und fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de