Vertragsrecht - Gewährleistung: In einer jüngeren Entscheidung entscheidet das OLG Hamm, dass ein Dieselpartikelfilter im reinen Kurzstreckenverkehr sowie bei hauptsächlichem Einsatz im Stadtverkehr keine ausreichenden Temperaturen für eine Regeneration und ein Freibrennen des Filters erreicht, kein spezielles Problem eines verkauften PKW und keine Abweichung von der zu erwartenden Beschaffenheit darstellt.

Soweit der Kläger vorträgt, der Filter habe sich trotz längerer Fahrten während seiner Betriebszeit nicht freigebrannt, und damit behauptet, der Filter seines Fahrzeugs brenne sich - im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen mit Partikelfilter - trotz Nutzung auf Landstraßen und Autobahnen nicht frei, kann nach Ansicht des Senats dahin stehen, ob das vor dem Aufspielen einer neuen Software am 02.10.2006 der Fall gewesen ist. Für die Beurteilung einer Beschaffenheitsabweichung ist der Zustand maßgeblich, in dem sich die Kaufsache nach der letzten vom Käufer zugelassenen Nachbesserung befindet.

Soweit der Kläger meint, die Beklagte müsse darlegen und beweisen, dass es durch sein Fahrverhalten zu Ausfällen gekommen sei, ist dem nach Auffassung des OLG - abgesehen davon, dass es, was die Fahrweise des Klägers betrifft, ohnehin nur auf den Zeitraum ab der Aufspielen der neuen Software gehen könnte - nicht zu folgen. Vielmehr ist es Sache des Klägers, eine Beschaffenheitsabweichung des Fahrzeugs - für deren Annahme während seines Betriebs aufgetretenes Zusetzen des Partikelfilters angesichts der technischen Gegebenheiten nicht reicht - darzulegen und zu beweisen.

Das OLG führt ferner aus, dass soweit nach der Bedienungsanleitung - bei der es sich nicht um eine Montageanleitung im Sinne des § 434 II BGB handelt - beim Aufleuchten einer Kontrollleuchte der Dieselpartikelfilter gereinigt werden muss und die Geschwindigkeit für kurze Zeit auf über 40 km/h erhöht werden soll, ist das ungeeignet, daraus eine Beschaffenheitsvereinbarung, § 434 I 1 BGB dahingehend, dass der Partikelfilter sich bei entsprechender Fahrweise regenerieren muss, herzuleiten. Es handelt sich vielmehr um eine Unzulänglichkeit der Betriebsanleitung, weil ein Fahren mit dieser Geschwindigkeit für kurze Zeit bei Partikelfiftern nach den Feststellungen des Sachverständigen nicht ausreicht, damit eine selbständige Regeneration stattfindet, weil ein bestimmtes Temperaturniveau vorhanden sein muss, um eine selbständige Regeneration auszulösen.
Dem Kläger stehen auch keine Ansprüche auf Rückabwicklung zu, weil die Beklagte ihn nicht auf mangelnde Tauglichkeit des Wagens für Kurzstreckenfahrten hingewiesen hat, § 311 II BGB. Nach Ansicht des OLG bestand keine Hinweispflicht.

Quelle: OLG Hamm, I-2 U 194/08, Urteil vom 19.03.2009
Verfahrensgang: LG Paderborn vom 11.08.2008, 2 O 165/08; Lexinform
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn,www.warm-wirtschaftsrecht.de

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Martin J. Warm
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 14 25 80
Telefax: 0 52 51 / 14 25 814
www.warm-wirtschaftsrecht.de
Firmenportait:

Unsere Kanzlei hat ihre Schwerpunkte im Privat- und Wirtschaftsrecht auf der Schnittstelle Recht, Wirtschaft, Steuern. Mit dieser Spezialisierung betreuen wir mittelständische Unternehmen und Dienstleister aus allen Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen. Dabei ist die individuelle Betreuung unserer Mandanten eines unserer wichtigsten Anliegen.
Unser Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen aus dem Einzugsgebiet Hochstift, Paderborner Land, nördliches Sauerland, Nordhessen, Ostwestfalen und Lippe. Darüber hinaus sind wir auch bundesweit tätig. Hierbei unterstützt uns eine kanzleieigene moderne Technologie.

Ähnliche Urteile:

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil entschieden, dass eine vorübergehende Erhöhung der Belastung durch Verkehrslärm, die sich in den üblichen Grenzen hält, nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn bei Abschluss des Mietvertrages eine geringe Lärmbelastung nicht erkennbar ein Entscheidungskriterium des Mieters war. Urteil lesen

Wird eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen, kann ein daneben ausdrücklich vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht die Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung zur Folge haben. Für einen stillschweigend vereinbarten Gewährleistungsausschluss kann nicht anderes gelten. Urteil lesen

Wird in einem Bestellformular für einen gebrauchten Personenkraftwagen ausdrücklich auf einen reparierten Heck- und Seitenschaden im Umfang von etwa 2.600,00 EUR hingewiesen, so ist damit auch ein eventueller Schaden an der Fahrertür erfasst und wird zum Inhalt der Beschaffenheitsvereinbarung. Urteil lesen

Pressemeldung - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne vorherige Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt wird. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de