Ein 50-jähriger Landwirt stieß auf ein Zeitungsinserat, in der "Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land" einen "treuen Landwirt" suchte. Er meldete sich daraufhin bei der Partnervermittlung, die ihm gegen Zahlung von 1.195 € drei Partnervorschläge machte, jedoch ohne der begehrten Daniela. Der Landwirt klagte und wollte sein Geld zurück.

Der Sachverhalt

Der Landwirt klagte vor dem Amtsgericht Augsburg und verlangte die Rückzahlung seines Geldes. Er fühlte sich von der beklagten Partnervermittlung bewusst getäuscht, da ihm am Telefon nähere Angaben zu der inserierten Dame gemacht worden seien. Ihm sei besonders darauf angekommen, gerade Daniela zu treffen und nicht irgendwelche anderen Frauen.

Die Partnervermittlung wandte ein, dass es eine Garantie zur Partnervermittlung nicht gebe und dies dem Kläger auch gesagt worden sei. Die vereinbarten Leistungen seien erbracht worden.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht Augsburg (Urteil, Az. 71 C 2892/15) gab dem Landwirt Recht. Seine Mutter, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte, dass ihr Sohn gerade an der "Kindergärtnerin Daniela aus Landau/Isar" großes Interesse gezeigt hatte. Bei den Telefongesprächen zwischen den Parteien sei nur von dieser die Rede gewesen. Das habe sie selbst gehört.

Damit stand für das Gericht fest, dass der Kläger den Vertrag nur abschloss, um die zugesagte Person kennen zu lernen. Da die Partnervermittlung wusste, dass ihre Angaben zu der inserierten Dame falsch waren, ist der Vertrag nichtig und sie muss das Geld zurückzahlen.

Gericht:
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 30.10.2015 - 71 C 2892/15

AG Augsburg
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