Das unbegrenzte Surfvergnügen ist oft begrenzt, denn nach Nutzung eines bestimmten Datenvolumens wird die Übertragungsgeschwindigkeit stark gedrosselt. Verbraucherschützer haben nun mehrere Mobilfunkfirmen wegen ihrer Flat-Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt.

Irreführende Werbung für Flatrate-Angebote

"Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (t-mobile.de) kreierte den Slogan: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".

Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte – wieder mal – der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Dort behielten sich die Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 bzw. 300 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln. Ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

Nach Drosselung kein Surfvergnügen mehr

Wo vorher auf dem Handy-Display ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute. Per einstweiliger Verfügung (nicht rechtskräftig) ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert.

Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Kadis einsichtig gegenüber der Reklamekritik. Die solomo GmbH sowie Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.

Ins Visier nehmen die Düsseldorfer Konsumentenschützer aber auch Tarifbezeichnungen. So suggerieren die "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" dauerhaftes High-Speed-Internet. Doch auch hier treten einige Anbieter fix auf die GPRS-Bremse – und zwar nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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