Befristete Mietverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Wird die Schriftform nicht beachtet, gelten sie als auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind innerhalb der normalen Fristen kündbar.

Für die Wahrung der Schriftform nach Paragraf 550 BGB ist eine Vereinbarung im Mietvertrag ausreichend, dass das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der Mietsache beginnt.

"Dabei ist es unschädlich, dass wegen dieser Formulierung der konkrete Beginn und das Ende des Mietverhältnisses nicht aus dem Mietvertrag zu entnehmen sind", sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil vom 02.05.2007 des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 178/04).

Im betreffenden Mietvertrag wurde eine Festmietzeit von 15 Jahren vereinbart und darüber hinaus festgelegt, dass das Mietverhältnis "mit dem 1. des Monats, der auf die Übergabe des bezugsfertigen Mietobjekts folgt" beginnen sollte. Nach Auffassung der kündigenden Mieterin war aber auf Grund der fehlenden exakten Daten (Beginn und Ende) damit die Laufzeit des Mietvertrages nicht hinreichend genau bestimmt und seine Befristung wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis unwirksam.

Der BGH sieht solche "Laufzeitklauseln" jedoch als schriftformwahrend an. Aus dem Mietvertrag sei ersichtlich, dass der Mietbeginn und das Mietende vom Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses abhängig sind, der bei Abschluss des Vertrags noch ungewiss war. Dem Vermieter oder möglichen Rechtsnachfolgern ist daher bekannt, dass das Mietverhältnis nicht 15 Jahre nach Abschuss des Vertrags enden wird, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, den sie ohne weiteres in Erfahrung bringen können.
Ähnliche Urteile:

Ein Vertrag ist nicht irgendein beliebiges Papier. Häufig bindet er - gerade im Immobilienbereich - Mieter und Vermieter über Jahre hinweg rechtlich aneinander. Die Gerichte legen deswegen großen Wert auf die formale Korrektheit eines solchen Dokuments. Urteil lesen

Mietrecht: Vermieter und Mieter haben auf Basis des neuen Mietrechts mehrere Vertragsmodelle zur Verfügung. Ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Vermieter bereits bei Vertragsschluss einen der drei im Gesetz genannten Befristungsgründe angibt - informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Urteil lesen

Mietrecht: Stellen Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen. Auf diese Entscheidung des Landgerichts Bremen macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse Vermieter wie Mieter aufmerksam. Urteil lesen

(08.01.2007) - Die Vereinbarung in einem Mietvertrag hinsichtlich einer Gebühr für die Ausfertigung des Vertrags ist nichtig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt und somit gegen den Paragraf 307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstößt. Darauf weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de