Kurzinformation
Ein Ehemann wollte für seine Ex- Frau keinen weiteren Unterhalt zahlen und verwies zur Begründung darauf, sie sei zumindest an fast allen Wochenenden mit ihrem neuen Partner zusammen. Urlaub und Feiertage verbringe das Paar ebenso gemeinsam. Die Ex-Frau argumentierte, dass sie nicht in einer Lebensgemeinschaft leben würden, da schließlich beide in ihren eigenen Wohnungen leben.
Das Gericht ging davon aus, dass die Ex-Frau und ihr neuer Lebensgefährte nur deshalb getrennte Wohnungen behalten haben, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden.
Gericht:
Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, Urteil vom 2. März 2010, Az.: 2 UF 140/09
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