Ledige Väter haben das Recht, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, können Betroffene der folgenden Checkliste der Rechtsanwaltskammer Koblenz entnehmen.

Ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer Koblenz

Punkt 1

Ist die leibliche Mutter nicht bereit, den Vater am Sorgerecht zu beteiligen, so kann dieser beim Familiengericht einen Antrag auf ein Mitsorgerecht stellen. Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben per Post an das Gericht geschickt werden. Der Antrag auf Mitsorge wird beim Gericht protokolliert.

Das Familiengericht muss dem Antrag stattgeben, es sei denn, die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl. In diesem Fall muss die Mutter erläutern, warum kein gemeinsames Sorgerecht möglich ist. Das Jugendamt wird ebenfalls angehört. Ist mit großem Widerstand der Mutter gegen die Mitsorge des Vaters zu rechnen, sollte frühzeitig die professionelle Unterstützung eines Anwalts in Anspruch genommen werden, um den Streit nicht eskalieren zu lassen.

Punkt 2

Leben die Eltern getrennt und zieht das Kind zum Vater, kann der Vater auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und eine Entscheidung zugunsten des Vaters dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es die Möglichkeit, der elterlichen Sorge durch den Vater zu widersprechen.

Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sollte sich der Vater zunächst beim Jugendamt beraten lassen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung durch die Mutter kann das Gericht sofort angerufen und um eine Eilentscheidung gebeten werden.

Eine Sorgerechtsübertragung allein auf den Vater kommt bei verheirateten oder geschiedenen Eltern in Betracht, wenn das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist oder wenn beide Eltern dies so wollen. Bei einem schweren Konflikt zwischen den Eltern, sollten sich die Betroffenen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

Punkt 3

Sollte das Verhältnis der Eltern noch in der Weise intakt sein, dass die Mutter einer gemeinsamen Sorge zustimmt, kann der Antrag, den Vater in die elterliche Sorge mit einzubeziehen, ebenfalls von der Mutter beim Familiengericht gestellt werden.

Punkt 4

Bei der Beantragung des Sorgerechts sind keine Fristen zu beachten. Maßgeblich für die Entscheidungen des Gerichts ist immer das Kindeswohl in der aktuellen Situation.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: www.rakko.de.

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