In Zeiten niedriger Zinsen und einer ungewissen Zukunft hinsichtlich Weltwirtschaft und Währungen suchen die deutschen Bundesbürger nach sicheren Investitionsmöglichkeiten. Im Gegensatz zu vergangenen Zeiten spielen Immobilienfonds keine führende Rolle mehr. Es sind vielmehr Immobilien, die die Nase vorne haben.

So ist seit der letzten Reform des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) das Mittelaufkommen offener Immobilienfonds um mehr als die Hälfte eingebrochen, so eine Studie der Ratingagentur Scope.

Niedrige Zinsen verleiten immer mehr Anleger, ihr angespartes Kapital in Immobilien zu investieren. Offene Immobilienfonds haben hingegen an Glanz verloren und spielen nur noch eine nachgeordnete Rolle. Nach Aussage der Ratingagentur Scope wird sich daran auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Nach einer durchgeführten Studie hat die Sparte der Offenen Immobilienfonds einen Einbruch des Mittelaufkommens von nahezu 50% zu verzeichnen. In Zahlen bedeutet das, dass den Fondsgesellschaften rund eine Milliarde Euro weniger neue Mittel zugeflossen sind. So betrug das Mittelaufkommen in den erst vier Monaten des Jahres 2013 rund 1,6 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu konnten die offenen Immobilienfonds im aktuellen Jahr bis Ende April lediglich 353 Millionen Euro einsammeln. Die Analysten von Scope gehen davon aus, dass vor Inkrafttreten der Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches die Fondsgesellschaften die Gelegenheit genutzt haben, um Anleger anzuwerben.

Reform bedeutet Änderung

Die letzte Reform des Kapitalanlagegesetzbuches hat für die Anleger eine eher unvorteilhafte Stellung zur Folge. So konnten diese bis zur Änderung Anteile bis zur Höhe von 30.000 Euro jederzeit und nach Belieben Verkaufen. Nach der Änderung müssen die Anteile mindestens zwei Jahre gehalten werden. In Bezug auf den Verkauf der Anteile gilt eine zwölfmonatige Kündigungsfrist.

Profitiert von der Reform des KAGB haben hingegen die Immobilienpreise. Die zunehmende Nachfrage und Investition im Bereich Immobilien wirkt sich besonders auf deren Preisgestaltung aus. Begehrte Immobilien erklimmen teilweise preisliche Höhen pro Quadratmeter, von denen Verkäufer von einigen Jahren nur träumen konnten. Viele Experten sehen in den rasant steigenden Preisen allerdings eine Blase und befürchten deren baldiges Platzen.

Bei der Einschätzung, wie es mit den offenen Immobilienfonds weiter geht, gehen die Meinungen auseinander. Aus der Sicht der Anbieter beurteilen 90 Prozent die Lage dieses Jahr als gut bis sehr gut. Im Bereich der Finanzvertriebe erwarten 36 Prozent einen geringeren Absatz im Vergleich zum letzten Jahr. Rund 9 Prozent der von Scope befragten rechnen damit, dass die Geschäfte viel schlechter laufen werden. Wohin die Nachfrage nach offenen Immobilienfonds letztendlich gehen wird, bleibt abzuwarten.

Eine Information der IVA Rechtsanwalts AG

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Offene Immobilienfonds stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 18 000 0
Web: www.iva.ag - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zum Impressum

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.
Ähnliche Urteile:

Der Sanierungsvorstand sowie weitere Beteiligte der WGF AG stellten sich am 18.03.2013 auf einer Informationsveranstaltung in Düsseldorf den Fragen von Anlegervertretern. Urteil lesen

In seinem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Erstattungsbeiträge im Rahmen der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen sind, soweit sie Werbungskosten ersetzen. Urteil lesen

Das Oberlandesgericht Köln die Klagen von insgesamt 16 Anlegern zurückgewiesen, die eine Fonds- und eine Treuhandgesellschaft sowie den Allgemeinen Wirtschaftdienst AWD auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatten. Urteil lesen

Kreditvertrag - Der Bundesgerichtshof macht Anlegern, welche auf Kredit geschlossene Fondsanteile gekauft und damit oftmals viel Geld verloren haben, neue Hoffung mit einem Urteil vom 23.07.2009, Aktenzeichen: XI ZR 156/08 Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de