Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer entlassen will, weil dieser seiner Ansicht nach zu oft krankheitsbedingt fehlt, kann schnell an seine Grenzen stoßen. Das zeigt ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, auf das der Anwalt-Suchservice hinweist.

Ein Gießereimechaniker war in den ersten vier Beschäftigungsjahren insgesamt 256 Arbeitstage krank geschrieben. Danach hatte sein Chef genug von ihm und kündigte dem Mitarbeiter fristgerecht. Schließlich führten die Ausfallzeiten zu erheblichen Betriebsbelastungen, so der Arbeitgeber. Die Fehlzeiten sorgten für unannehmbare Entgeltfortzahlungskosten, und außerdem sei bei dem Mann wegen der häufigen Erkrankungen eine schlechte gesundheitliche Entwicklung zu erwarten. Der Mitarbeiter wollte seine Entlassung nicht akzeptieren und klagte dagegen.

Das LAG Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitnehmer Recht (Urt. v. 12.4.2006 - 10 Sa 977/05)


Die ordentliche Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam, so das Urteil. Zwar könnten häufige Kurzerkrankungen bei Mitarbeitern grundsätzlich auf ungünstige Entwicklungen der Krankheitsbilder hindeuten. Doch sei zu berücksichtigen, so die Richter, dass etwaige Fehlstunden, die auf Arbeitsunfällen oder auf einmaligen Krankheitsursachen beruhten, negative Zukunftsprognosen nicht rechtfertigten. Und da der Mitarbeiter in diesem Fall während der vier Beschäftigungsjahre 52 Tage wegen verschiedener Arbeitsunfälle sowie 178 Tage wegen völlig unterschiedlicher und inzwischen ausgeheilter Krankheiten gefehlt habe, blieben nur noch 78 prognosefähige Ausfalltage übrig. Das wiederum entspreche einem jährlichen Durchschnittswert von 19,5 Fehltagen, so das Gericht. Aber der liege deutlich unterhalb des für die Annahme außergewöhnlich hoher Entgeltfortzahlungskosten notwendigen Zeitraums von sechs Wochen pro Jahr. Von negativen Zukunftsprognosen könne deshalb nicht die Rede sein, so die Richter.

Quelle: www.anwalt-suchservice.de (Größte Anwaltsdatenbank im deutschsprachigen Raum. Über 120.000 Adressen.)
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