Nach Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Az. 2 Sa 410/14), kann einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit fristlos gekündigt werden, wenn er während dieser Zeit Straftaten begeht.

Eine Wiedereinstellung folgt indes nicht automatisch aus einem festgestellten Verstoß gegen die EMRK und dessen Fortwirkung. Es muss auch eine Abwägung mit dem ebenfalls von der EMRK geschützten Rechtsgut der Rechtssicherheit stattfinden.

Die Arbeitnehmerin eines Einzelhandelsgeschäft wollte zu Archivierungszwecken einen Karton mit nach Hause nehmen. Sie hielt diesen für leer, jedoch befand sich in diesem ein weiterer kleiner Karton mit Fußballsammelbildern. Von ihrem Arbeitgeber wurde sie fristlos gekündigt.

Nach Urteil des LAG Berlin-Brandenburg darf ein kirchlicher Arbeitgeber die Besetzung einer Stelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen. Wird eine konfessionslose Bewerberin nicht berücksichtigt, besteht kein Entschädigungsanspruch nach dem AGG.

Viele Arbeitnehmer sind der Auffasung, dass während der Dauer einer Krankheit keine Kündigung ausgesprochen werden darf. Das ist ein gefährlicher Irrtum!

Die nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (§ 15 Abs. 1 und 2 AGG) kann auch durch eine Klage gewahrt werden. Dabei findet § 167 ZPO Anwendung.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Über den Zeugnisinhalt besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch nicht immer Einigkeit. Ein Beitrag darüber, was in einem Arbeitszeugnis stehen muss - und was das bedeuten kann.

Ein Mitarbeiter eines Krankenhauses, der unerlaubt Fotografien eines Patienten auf Facebook veröffentlicht, muss auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Ein 50-Jähriger bewarb sich auf eine Stelle als Servicetechniker. Zusätzlich schickte er die Bewerbung einer erfundenen, deutlich jüngeren Person, dessen Praxiserfahrungen wesentlich aktueller waren. Die fiktive Person wurde zum Gespräch eingeladen, der 50-Jährige nicht. Altersdiskriminierung?

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen gewerkschaftlich organisierte Flashmob-Aktionen im Einzelhandel nicht zur Entscheidung angenommen. Der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG sei nicht auf die traditionellen Formen des Arbeitskampfs beschränkt.