Die Klägerin hat geltend gemacht, der Leistungsbonus dürfe in die Berechnung des Mindestlohns nicht einfließen. Er sei zusätzlich zu einer Grundvergütung in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde zu zahlen.

Dem Kläger sind als Erzieher in einer staatlichen Einrichtung zahlreiche Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren zur Betreuung anvertraut. Jedoch sei die Weltanschauung des Klägers von rechtsradikalem Gedankengut geprägt. Hinzu komme eine dokumentierte Gewaltbereitschaft. Es folgte die fristlose Kündigung.

Eigentlich erwartet man von einem Kollegen, dass dieser vertrauliche Dinge für sich behält. Im vorliegenden Fall schrieb ein Arzt per SMS an seine Kollegin über den Chef, dass dieser ein autistisches krankes Arschl... sei. Die Kollegin leitete die SMS weiter.

Der Kläger stieß, ohne Zusammenhang mit seinem Auftrag, auf im SAP-System ohne Vertraulichkeitsvermerk hinterlegte Rechnungen der von der Beklagten arbeitsrechtlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und zeigte die Unterlagen dem Betriebsrat des Schwesterunternehmens. Es folgte die fristlose Kündigung.

Die volljährige Klägerin schloss mit der Beklagten einen Ausbildungsvertrag zur sogenannten FN-geprüften Pferdepflegerin. Die Klägerin besuchte aber weder eine Berufsschule, noch gab es einen Ausbildungsplan. Dafür wurde sie als Gestütshilfskraft mit 45 Stunden pro Woche zuzüglich Überstunden eingesetzt.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt ein Kündigungsverbot besteht, wenn eine künstliche Befruchtung zur Schwangerschaft geführt hat. Der Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle oder der Zeitpunkt der erfolgreichen Einnistung?

Nach Urteil des Bundesarbeitsgericht (8 AZR 67/14) haften Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.

Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden.

Nach Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (54 Ca 14420/14), darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar (§ 850 a Nr. 3 ZPO) und können nicht abgetreten werden (§ 400 BGB), so das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg.