Der Sachverhalt
Wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV mitteilt, arbeitete eine Frau in Teilzeit. Als sie auf eigenen Wunsch kündigte und die Stelle wechselte, stellte ihr früherer Arbeitgeber ihr ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus mit insgesamt guter bis sehr guter Bewertung.
Was der Frau aber nicht gefiel, waren die benanten Fehlzeiten in der Elternzeit und während des Mutterschutzes. Deshalb bat sie um Korrektur des Arbeitszeugnisses. Der Fall wurde letztendlich vor dem Arbeitsgericht Köln verhandelt.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (6 Ca 8751/12)
Mit Erfolg. Zwar könnten grundsätzlich Ausfallzeiten in einem Zeugnis genannt werden, so das Gericht. In Einzelfällen könnte dies aber den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Bei der Prüfung seien auch die Dauer der Ausfallzeiten im Vergleich zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und die rechtlichen Grundlagen der Ausfallzeiten zu berücksichtigen.
Formulierung hinterlässt einen negativen Eindruck
Bei dem vorliegenden Zeugnis könne der Leser einen negativen Eindruck von der Frau bekommen. Die Erwähnung der Ausfallzeiten direkt im zweiten Absatz des Zeugnisses könne den Eindruck erwecken, dass sich dies für den Arbeitgeber negativ ausgewirkt hätte. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, daher seien diese Formulierungen zu streichen.
Gericht:
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 03.04.2014 - 6 Ca 8751/12
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Eine positive Schlussformel gehört nicht zum gesetzlich geschuldeten Teil des Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitnehmer hat daher keinen einklagbaren Anspruch auf eine solche Formulierung, so das Urteil des LAG Baden-Württemberg. Urteil lesen
Ein Arbeitnehmer klagte gegen eine Formulierung in seinem Arbeitszeugnis und vertrat die Auffassung, dass diese Formulierung in der Berufswelt überwiegend negativ verstanden werde. Die Klage blieb auch vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Urteil lesen
Arbeitszeugnis - Nicht selten geschieht es, dass sich die Arbeitsvertragsparteien vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über das vom Arbeitgeber zu erteilende Zeugnis unterhalten und einen bestimmten Zeugnistext vereinbaren. Urteil lesen
BAG Erfurt, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07: Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert. Urteil lesen