Urlaubsanspruch - Erkrankt ein Kind während des Urlaubs eines berufstätigen Elternteils und muss von diesem gepflegt werden, hat dieser keinen Anspruch auf Nachgewährung seines Urlaubs.

Der Sachverhalt

Nach Informationen der Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) beantragte eine Verkäuferin, Mutter eines neunjährigen Kindes, sechs Tage Erholungsurlaub. Genau in dieser Zeit erkrankte das Kind und musste von der Mutter betreut werden. Rund einen Monat später beantragte die Frau erneut Erholungsurlaub und wünschte eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass der zuvor genommene Urlaub wegen der Erkrankung des Kindes noch nicht verbraucht sei. Doch weder erhielt die Mitarbeiterin den Urlaub noch die gewünschte Bestätigung. Daraufhin klagte sie.

Die Entscheidung

Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht. Durch die Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub ändere sich nichts daran, dass die Urlaubstage als genommen gelten würden und somit auch der Anspruch darauf abgegolten sei. Nur wenn der Arbeitnehmer selbst während eines Urlaubs erkranke, würden die Urlaubstage nicht verfallen. Im Übrigen habe der Urlauber prinzipiell das Risiko urlaubsstörender Ereignisse zu tragen. Somit habe die Mitarbeiterin keinen Anspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub.

Gericht:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17. Juni 2010 (AZ: 2 Ca 1648/10)

Deutscher Anwaltvereins (DAV), Rechtsindex
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