Die Eltern eines Schülers, die den Zeugen Jehovas angehören, beantragten die Befreiung ihres Sohnes vom Besuch des Kinofilms "Krabat", weil ihre Religion ihnen alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete.

Ein Bauer verfüttert regelmäßig seit 14 Jahren unbehandelte Zwiebeln an seine Schweine. Nachbarn beschwerten sich über Gerüche und die Stadt reagierte mit Zwangsgeldern. Sie ist der Auffassung, er setze unzulässigerweise geruchsintensive Futtermittel ein.

Das VG Schleswig hält Teile des Gefahrhundegesetzes für verfassungswidrig. Nicht jeder Hundebiss lasse ohne weiteres auf eine Gefährlichkeit des Hundes schließen. Es müsse die Möglichkeit einer weiteren Überprüfung bestehen, ob ein Hund tatsächlich gefährlich sei.

In Rheinland-Pfalz besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Verstreuens von Totenasche auf einem privaten Grundstück. Das Verstreuen von Totenasche entspreche keiner der vom Bestattungsgesetz vorgesehenen Bestattungsformen.

Das VG Stuttgart hat die Klage eines Schülers abgewiesen, mit der dieser erreichen wollte, dass ein anderer Schüler nicht in die von ihm besuchte Grundschule aufgenommen wird, weil es zwischen dem anderen Schüler und ihm zu Zwischenfällen gekommen war.

Ein Berufssoldat, der während eines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht hat, muss der Bundesrepublik Deutschland den entstandenen Schaden ersetzen.

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann 3,5 Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu werden.

Ist es die deutsche Akte X ? Ein Kläger erreichte nun den Zugang zu einer vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung zur Suche nach außerirdischem Leben. Grundlage für dieses Begehren war das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Grundsätzlich ist ein Schüler dazu berechtigt, während des Besuchs außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten. Die Verrichtung von Gebeten in der Schule findet jedoch ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens.

Floh- und Trödelmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Lediglich an verkaufsoffenen Sonntagen. Allerdings könne der Landesgesetzgeber den Sonn- und Feiertagsschutz auch im Hinblick auf eine geänderte soziale Wirklichkeit lockern.