Feuerwehrleute müssen sich auch während ihrer Ruhepausen in der Feuerwache für Noteinsätze bereithalten, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Befördert die Polizei eine hilflose Person mit einem Dienstfahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für deren Gesundheit in die Obhut schutzbereiter Dritter zurück, ist sie befugt, die dadurch entstandenen Kosten nach dem niedersächsischen Verwaltungskostenrecht gegenüber der beförderten Person geltend zu machen.

Fünf auffällig gewordenen Fußballfans wurde aufgegeben, sich während der Zeit eines Fußballspieles dreimal auf der zuständigen Polizeiwache zu melden. Bei Nichteinhaltung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht.

Begründen Tatsachen die Annahme, dass ein Deutscher ausreisen will, um den bewaffneten Jihad zu unterstützen, kann sein Reisepass entzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil entscheiden.

Eltern, die ihre Kinder auf einer bilingualen Realschule anmelden, haben - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - auch dann einen Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, wenn eine "klassische" Realschule in unmittelbarer Nähe zum Wohnort liegt.

Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Die Auswahl darf nach dem äußeren Erscheinungsbild vorgenommen werden.

Die Kommunen dürfen für bestehende Gebäude die vorhandenen Hausnummern bei einem Neubauvorhaben einziehen und durch neue ersetzen. Die Benennung eines Anwesens mit einer Hausnummer gehört nicht zum vom Grundgesetz geschützten Eigentum.

Mit Urteil hat das BVerwG entschieden, dass die Kontaktaufnahme einer Kandidatin in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit dem Prüfer einer von ihr verfassten Examensklausur nicht schon als solche als unzulässiger Versuch einer Beeinflussung des Prüfers sanktioniert werden durfte.

Die Überschreitung der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel (30 Tagessätze) ist nicht als geringfügig anzusehen. Ein Einbürgerungsbewerber hat hier keinen Anspruch auf die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Bei den Eintragungen im Terminkalender handelt es sich um amtliche Informationen im Sinne des IFG, soweit es um dienstliche Termine der Bundeskanzlerin gehe. Die Offenlegung könne jedoch die Sicherheit der Kanzlerin gefährden und stehe deshalb der Einsicht entgegen.