Fünf auffällig gewordenen Fußballfans wurde aufgegeben, sich während der Zeit eines Fußballspieles dreimal auf der zuständigen Polizeiwache zu melden. Bei Nichteinhaltung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht.

Der Sachverhalt


Die Stadt Osnabrück und die Gemeinde Bissendorf haben als zuständige Wohnsitzgemeinden fünf auffällig gewordenen Fußballfans des VfL Osnabrück aufgegeben, sich während der Zeit des Fußballspieles des SC Preußen Münster gegen den VfL Osnabrück am 03.04.2012 zwischen 18.15 Uhr und 20.30 Uhr dreimal auf der für ihren Wohnort zuständigen Polizeiwache zu melden, um eine gewalttätige Auseinandersetzung mit anderen Personen im Stadion zu verhindern. Für den Fall, dass ein Meldetermin nicht eingehalten werden sollte, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht.

Die Entscheidung

Den gegen diese Maßnahmen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 30.03.2012 abgelehnt. Bei den Antragstellern handelt es sich den polizeilichen Erkenntnissen zufolge um Angehörige der "Ultraszene" des VfL Osnabrück, die in der Polizeidatei "Gewalttäter Sport" als "unter Umständen gewaltbereit" geführt werden. In den letzten Jahren sind sie wiederholt durch Provokationen und gewaltsame Auseinandersetzungen mit anderen Fußballfans sowie mit der Polizei in Erscheinung getreten. Das rechtfertigt nach der Auffassung des Gerichtes die Einschätzung, diese Personen gehörten jedenfalls dem Umfeld der gewalttätigen Fanszene an und würden sich beim Fußballspiel am 03.04.2012 an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligen. Um das zu verhindern, sei die jeweils verfügte Meldeauflage geeignet und erforderlich.

Gericht:
Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss (Az. 6 B 31/12 - 6 B 35/12)
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

VG Osnabrück, PM 03/2012
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