Der Kläger ist Jäger und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Unter Alkoholeinfluss erlegte er von einem Hochsitz aus einen Rehbock mit einem Schuss. Der Alkoholkonsum rechtfertigt die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt.

Die 1. Kammer des VG Aachen hat mit Urteil die Entschädigungsklage der Eltern der ums Leben gekommenen Seekadettin Jenny Böken abgewiesen. Der Wachdienst sei nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, wie sie § 63a des SVG für eine Entschädigung voraussetze, so das Gericht.

Das VG Köln schließt sich den Entscheidungen anderer Gerichte an und führt aus, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das Gericht wies die Klagen ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil entscheiden, dass Straßenanliegern durch gemeindliche Satzung die Pflicht auferlegt werden kann, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten. Die StVO stehe der Übertragung nicht entgegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil entschieden, dass eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr unzulässig ist, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Für eine solche Regelung fehlt der Gemeinde die Rechtsetzungskompetenz.

Das VG Stuttgart hat keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Gericht sieht auch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, weil ein einheitlicher Rundfunkbeitrag unabhängig davon anfalle, ob wenn der Beitragsschuldner "Nur-Radiohörer" sei oder Fernsehdarbietungen empfangen könne.

Ein Bewerber begehrte seine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Der Bewerber hat an den Unterarmen tätowierte Schriftzüge (jeweils ungefähr 15 cm breit und 2,5 cm hoch), bei denen es sich um die Vornamen seiner beiden Töchter handelt. Kann die Bewerbung abgelehnt werden?

Der Kläger habe sich durch seine Tätigkeit als Vorsitzender des Kreisverbandes Bremen-Stadt der NPD als waffenrechtlich unzuverlässig erwiesen. Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Aktivitäten der NPD sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, so das Urteil des VG Bremen.

Das OVG Hamburg hat entschieden, dass die Geschäftstätigkeit des Mitfahrdienstes "Uber" in den Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes falle, danach aber nicht zulässig sei. Das Verbot verletze weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit.

Das italienische Asylsystem leide zwar aufgrund der hohen Antragszahlen an Mängeln. Die Mängel seien jedoch nicht flächendeckend, sondern nur punktuell zu verzeichnen. Die Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Rücküberstellungen nach Italien wurden abgewiesen.