Die Antragstellerin bestand im Alter von 16 Jahren das Abitur mit der Durchschnittsnote von 1,5. Für das Medizinstudium reichte der Notendurchschnitt nicht. Sie beantragte einen Nachteilsausgleich, weil sie in bestimmten Fächern eine bessere Note hätte erreichen können, wenn sie sich altersgemäß in einem weiterentwickelten Reifegrad befunden hätte.

Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 9 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 AufenthG), da sie die hierfür erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachgewiesen hat.

Das beklagte Land durfte zwei Beamten einer Justizvollzugsanstalt (JVA) die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit widerrufen. Die Einnahmen aus der Nebentätigkeit überstiegen 40 % des jährlichen Grundeinkommens. Des Weiteren machen sich die Beamten im sensiblen Sicherheitsbereich des Justizvollzugs angreifbar.

Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte, so das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 31.14).

Darf die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden? Über diese Frage hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde erstreckt sich nicht auf die Frage, ob das im verschlossenen Umschlag enthaltene Schriftstück dem Kläger auch vollständig zugestellt worden ist. Sie erbringt nur den (vollen) Beweis dafür, dass dem Kläger das bezeichnete Schriftstück zugestellt worden ist.

Eine Polizeibeamtin verfolgte einen Mopedfahrer. Wegen Hochwassers war ein Straßenabschnitt gesperrt. Die Polizistin fuhr weiter und blieb in einer tiefen Pfütze mit einem Motorschaden liegen. Grobe Fahrlässigkeit? Ja, meint die Beklagte, sie hätte vorher anhalten können, um die Wassertiefe zu prüfen.

In seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt, dass konsularische Hilfe durch die deutschen Auslandsvertretungen nur Deutschen zustehe und zudem eine besondere Notlage voraussetze. Die Hilfeleistung umfasse aber keine allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen im Ausland.

Die Klägerin bewarb sich als Volljuristin mit beiden juristischen Staatsexamina für den höheren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei und wurde wegen der Mindestkörperlängenanforderungen als Bewerberin nicht berücksichtigt. Die Klägerin sieht sich diskriminiert und verlangt eine Entschädigung.

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nach einem Urteil des VG Berlin (VG 13 K 186.13) nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.