Das Polizeipräsidium München hat die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst abgelehnt, da sie sich aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hat einsetzen lassen. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr gegeben.

Der Sachverhalt

Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt, weil der Polizeiarzt u.a. beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen Beschädigungen der Implantate befürchtete. Die gesundheitliche Eignung sei so nicht mehr gegeben.

Die Entscheidung

Nach vorläufiger Prüfung ist das Gericht in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe.

Demgegenüber ist die Bewertung des Polizeiarztes nach Ansicht des Gerichts zu pauschal und lässt die konkrete ärztliche Behandlung sowie den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin unberücksichtigt. Hierdurch sei die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen, nämlich, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.

Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern verpflichtet, die Bewerberin vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbereitungsdienst einzustellen.

Gericht:
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016 - M 5 E 16.2726

VG München, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:

Wer unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges vor der Polizei flüchtet, haftet für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen, wenn dieser Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen. Urteil lesen

Nach Beschluss des VG Aachen stehen Tätowierungen an beiden Armen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen. Ein Bewerber wurde wegen seiner Tätowierungen abgewiesen. Urteil lesen

Autopanne - Sichern Polizeibeamte zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine Pannenstelle ab, ist der Fahrzeugeigentümer zur Tragung der durch den Einsatz verursachten Personalkosten der Polizei verpflichtet. Urteil lesen

Nürnberg (D-AH) - Zieht sich eine Polizeistreife während des nächtlichen Wachgangs zu einem Nickerchen in ihr Einsatzfahrzeug zurück und wird dabei von einem Vorgesetzten erwischt, ist für diesen offensichtlichen Dienstverstoß ein disziplinarischer Verweis rechtens. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de