Medizinrecht: Bei einem Kleinkind mit einer komplexen Fraktur muss der Arzt besonders sorgfältig behandeln. Eine unterlassene Überweisung an einen Kinderchirurgen und fehlende enge Behandlungskontrolle kann zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen.

Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20 Februar 2009 (AZ: 6 O 115/07) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bei einem Sturz brach sich ein zweijähriges Kind den Arm in der Nähe des Ellenbogens. Bei der ersten Behandlung wurde der Arm eingegipst. Den Eltern wurde nur mitgeteilt, sie sollten den Gips durch den Hausarzt kontrollieren lassen. Als der Gips entfernt wurde, wurde eine Fehlstellung der Knochen festgestellt. Trotz erfolgter Operation wird das Kind immer Probleme beim Strecken und Beugen des rechten Arms haben. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik zahlte 6.000 Euro der geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Eltern klagten auf mehr Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Klinik für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden hafte.

Gericht stellt Behandlungsfehler fest

Die Richter stellten einen groben Behandlungsfehler fest und gaben den Eltern überwiegend Recht. Mehr Schmerzensgeld gab es nicht, jedoch müsse die Klinik für alle künftigen Schäden aufkommen. Bei einem Kleinkind und einer problematischen Fraktur mit Gelenkbeeinträchtigung hätte der Arzt für eine engmaschige Kontrolle des Bruchs ebenso sorgen müssen wie für eine Überweisung an einen Kinderchirurgen. Bei Kleinkindern müssten Ärzte besonders sorgfältig behandeln.

Die Klägerin war erst in der zweiten Instanz erfolgreich. Dies zeigt, dass es sich lohnen kann, hartnäckig zu bleiben. Der Chefarzt wäre gut beraten gewesen, sich bezüglich der Vertragsgestaltung in seiner Klinik anwaltlich beraten zu lassen. Medizinrechtsanwälte für Patienten oder Ärzte und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de.

Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Ähnliche Urteile:

Nürnberg (D-AH) - Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber. Urteil lesen

Unfallopfer - Auch bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Urteil lesen

Nürnberg (D-AH) - Es ist nicht diskriminierend, wenn einem HIV-infizierten Patienten die Toilette in seinem Mehrbettzimmer verwehrt wird und er eine Extra-Toilette auf dem Gang des Krankenhauses zugewiesen bekommt. Urteil lesen

Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de