Von Oktober bis Ostern herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich der Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollte, wie die EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist, wird im folgenden Beitrag erläutert.

Winterreifenpflicht: Der Verstoß ist teurer geworden

Das Flensburger Punktesystem ist zum 1. Mai 2014 grundlegend reformiert worden. Gleichzeitig wurden vom Gesetzgeber für einige Delikte, die nach der neuen Regelung ohne Punkte bleiben, die Bußgelder angehoben. Teurer wurde z.B. das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Aber auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet jetzt nicht mehr 40, sondern 60 Euro, so ARAG Experten.

Wann ist der beste Zeitraum für Winterreifen?

In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. ARAG Experten empfehlen allen Autofahrern, an die angemessene Bereifung zu denken. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz.

Auf die EU-Plakette achten

Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch - das sind die Prüfkriterien der EU-Kennzeichnung. Seit dem 1. November 2012 muss jeden neuen Reifen, der nach dem 1. Juli 2012 produziert wurde, ein Label zieren, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Nur auf den Rollwiderstand zu achten, der den Kraftstoffverbrauch angibt, ist nicht empfehlenswert. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.

Winterreifenpflicht im Ausland

Die Winterreifenpflicht ist in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In vielen Ländern sind in den Wintermonaten MS-Reifen oder Winterreifen strikte Pflicht – egal ob Schnee und Eis die Straßensituation beeinflussen oder nicht. In anderen Ländern gibt es eine situative Regelung wie in Deutschland. Auch die vorgeschriebene Profiltiefe variiert zum Teil in den Ländern, ebenso wie die Regelungen zu Schneeketten.

In manchen europäischen Ländern - auch in solchen, die für den Wintersport taugen - besteht keine generelle Winterreifenpflicht für Pkw. Diese Länder sind Albanien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien und Zypern.

Dies bedeutet aber nicht, dass in diesen Ländern auch im Winter freie Bahn mit abgefahrenen Sommerreifen gilt. In den Wintersportgebieten der Schweiz herrscht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber Winterreifen werden bei winterlicher Witterung dringend empfohlen, da bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldbuße verhängt wird; bei Unfällen mit Sommerreifen kommt darüber hinaus eine Mithaftung in Betracht. In Ungarn, wo auch eine generelle Regelung fehlt, wird beispielsweise der Einsatz von Winterreifen per Verkehrsschild geboten. Wer dann ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Auch in den oben genannten Ländern kann also der winterliche Ausflug mit dem Pkw teuer werden.

ARAG Experten empfehlen allen Winterurlaubern, die mit dem eigenen Auto oder einem Leihwagen unterwegs sind, dringend, auf adäquate Winterbereifung zu achten und sich gegebenenfalls vor Reiseantritt über die genaue Winterreifenregelung im besuchten Land zu erkundigen, um im Ernstfall nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden oder sogar den Versicherungsschutz zu verlieren.

Winterreifenpflicht gilt auch für Roller

Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes – ebenso wie Autofahrer – der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung wie auch im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

Auch bei Mietwagen auf Bereifung achten

Viele Autovermieter statten nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen aus. Autofahrer sollten daher bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen sich die Nutzer dafür auf teilweise hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich kann sich durchaus lohnen; vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

Ein Beitrag der ARAG SE
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