Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist Alkohol im Spiel, besteht kein Versicherungsschutz, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht.

Der Sachverhalt

Nach dem unfallbedingtem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit verlangten die Witwe und die Halbwaisen Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Versicherte war auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von der Bundesstraße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Festgestellt wurde beim Unfallfahrer eine Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 0,93 Promille.

Die Berufsgenossenschaft verneinte deshalb einen Versicherungsfall, denn der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache. Das Sozialgericht hatte anders entscheiden und den Klägern Recht gegeben.

Die Entscheidung

Die Berufung des Unfallversicherungsträgers hat das Bayer. Landessozialgericht zurückgewiesen. Der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss stand.

BAK unter 1,1 Promille

Bei der festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit (BAK unter 1,1 Promille) sei nicht nachgewiesen, dass der Alkohol allein die wesentliche Unfallursache war. Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit sei nicht hinreichend erwiesen. Den Anscheinsbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, sah das Bayer. Landessozialgericht durch die ernsthafte Möglichkeit einer betriebsbedingten Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als entkräftet.

Auswirkungen der Entscheidung

Das Bayer. Landessozialgericht hat klargestellt, dass allein eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung noch nicht ausschließt. Dies allerdings gilt nur dann, wenn sie andere, unternehmensbedingte Umstände in den Hintergrund drängt und als allein wesentliche Ursache anzusehen ist.

Themenindex:
Gesetzliche Unfallversicherung
Alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit

Gericht:
Bayerische Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 566/10

Bayer. LSG, PM 02.02.2012
Rechtsindex


Dieser Beitrag könnte Sie auch interessieren:
Arbeitsende und die Heimfahrt mit 2 Promille BAK
Ähnliche Urteile:

Unfallversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch auf dem Weg zur Essensaufnahme, die der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Die Einnahme des Mittagsessens ist auch neben dem Besuch der Freundin ein zumindest gleichwertiger Grund und damit ursächlich für das Zurücklegen des Weges. Urteil lesen

Unfallversicherung - Wenn bei einem Zeltlager Spiel- und Spaßaktivitäten wie Nachtwanderungen und Lagerfeuer im Vordergrund stehen, handelt es sich um keine Ausbildungsveranstaltung sondern um eine reine Freizeitveranstaltung die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Urteil lesen

Versicherungsschutz - Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Urteil lesen

Invalidität - Wird jemand auf Grund eines Unfalls invalide, hat er dies binnen 15 Monaten bei der Versicherung geltend zu machen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Zahlung. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de