Nürnberg (D-AH) - Die staatliche Sozialhilfe muss zwar für die Wohnung eines Bedürftigen aufkommen, nicht jedoch für seine Hausratsversicherung.

Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen betont (Az. L 7 B 234/09 AS NZB)

Die Essener Sozialrichter wiesen damit den Berufungsanspruch einer Bedarfsgemeinschaft zurück, welche die Kosten für eine Hausratversicherung mit Haushalt-Glasversicherung und Privathaftpflichtversicherung in Höhe von 236,89 Euro erstattet haben wollte.

Richter: Stütze gilt nur für gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hätte für eine Entscheidung zugunsten der Stützeempfänger der Abschluss einer Hausratversicherung ausdrücklich in ihrem Mietvertrag gefordert sein müssen. "Das Sozialgesetzbuch berücksichtigt nämlich nur Beiträge für private Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Beides war hier nicht der Fall. Es lag im freien Ermessen der Betroffenen, eine kostspielige Hausratversicherung abzuschließen - oder eben nicht.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
Ähnliche Urteile:

Privat krankenversicherte Sozialhilfeempfänger können nicht zu einem Tarifwechsel in den Basistarif gezwungen werden. Der Sozialhilfeträger ist aber nur zur Übernahme von Aufwendungen entsprechender Beitragsleistungen nach dem Basistarif verpflichtet. Urteil lesen

Sozialhilfe - Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge "gedeckelt" und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II anfallen, erläutern ARAG Experten. Urteil lesen

Nürnberg (D-AH) - Gut Ding will Weile haben: Wer als Empfänger von Sozialhilfe erstmals eine eigene Wohnung bezieht und sie nicht sofort einrichtet, kann auf die ihm zustehende Erstausstattung auch noch später zurückgreifen. Urteil lesen

Sozialhilfemittel - Die Übernahme von Umzugskosten aus Sozialhilfemitteln setzt nach dem Gesetzeswortlaut sowie Sinn und Zweck dieser Bestimmung einen laufenden Leistungsbezug voraus, weil einmalige Bedarfe im Gesetz abschließend geregelt sind. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de