Ein Rechtsanwalt klagte auf die Feststellung, dass er Staatsangehöriger des "Bundesstaates Königreich Preußen" sei. Sollte das nicht möglich sein, wollte er feststellen lassen, dass er deutscher Staatsangehöriger sei und einen entsprechenden Nachweis ausgestellt haben. Die Klage wurde abgewiesen.

Aus der Entscheidung

Die 9. Kammer hat heute, am 20. September 2019, die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der durch den Kreis Heinsberg festgestellt haben wollte, dass er Staatsangehöriger des "Bundesstaates Königreich Preußen" sei.

Nachweis kann von keiner bundesdeutschen Behörde erbracht werden

Der Kläger habe keinen Anspruch auf Feststellung der preußischen Staatsangehörigkeit. Dieser Nachweis könne nicht durch eine bundesdeutsche Behörde – hier den Kreis Heinsberg – erbracht werden. Dies sei vergleichbar mit jeder anderen deutschen Staatsangehörigkeit.

So könne etwa auch die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht durch eine bundesdeutsche Behörde festgestellt werden. Das Staatsangehörigkeitsgesetz bilde nur die Rechtsgrundlage dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit festzustellen. Aber auch das komme in seinem Fall nicht in Frage, weil der Kläger nicht dargelegt habe, dass in seinem Fall irgendwelche Zweifel an seiner – deutschen – Staatsangehörigkeit bestünden.

Kein Anpruch auf förmlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Auch sei nicht der Ausnahmefall gegeben, dass eine inländische oder ausländische Behörde einen förmlichen Nachweis seiner deutschen Staatsangehörigkeit fordere. Es reiche nicht aus, dass er selbst bestreite, deutscher Staatsangehöriger zu sein. Ein Bürger habe keinen Anspruch auf eine behördliche Sachentscheidung, wenn diese ohne jeden erkennbaren Sinn und damit für den Bürger objektiv nutzlos wäre. 

Der Kläger kann gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2019 - 9 K 1885/18

VG Aachen, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile

Ähnliche Urteile:

Ein Reichsbürger erhebt Klage bei einem Gericht, das nach eigener Auffassung keine gesetzliche Legitimation besitzt. Trotzdem beantragt er, das Finanzamt zu verurteilen, die Steuerbescheide ersatzlos aufzuheben und die bereits getätigten Pfändungen allesamt aufzuheben. Das Gericht entschied kurz und knapp. Urteil lesen

Ein "Reichsbürger" streitet mit dem Finanzamt um die Erstattung von Steuerbeträgen aus Anlass der behaupteten fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland und der behaupteten Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes. Das Finanzamt handele ohne Rechtsgrundlage, auch das angerufene Gericht besitze keine Legitimation. Urteil lesen

Ein Reichsbürger begehrt die Feststellung, dass die erkennenden Richter deutsche Staatsangehörige seien und den Eid nach dem SHAEF-Militärgesetz Nr. 2 abgelegt hätten. Ferner fehlt unter dem Urteil bzw. Beschluss die eigenhändige Unterschrift der Richter. Urteil lesen

Allein aus Äußerungen des Betroffenen - er sei kein Staatsbürger der BRD, sondern des Deutschen Reiches - gegenüber Behörden, können sich grundsätzlich keine Bedenken gegen seine körperliche oder geistige Fahreignung im Sinne des § 11 Abs. 2 FeV ergeben. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de