Infolge eines starken Anstiegs der Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Mietwagen haben die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammen mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen an der Lösung dieser Probleme gearbeitet.

Ein Beispiel aus der Praxis

Peter aus Köln hatte für den Urlaub mit seiner Familie in Nizza ein Auto gemietet. Während seiner Reise fuhr er über einen kleinen Stein und teilte dies der Autovermietung bei seiner Rückkehr mit. Das Auto wies keine erkennbaren Schäden auf. Peter dachte, die Angelegenheit wäre erledigt.

Peter musste jedoch sehr bald feststellen, dass seine Kreditkarte mit über 600 EUR belastet worden war. Er legte umgehend Widerspruch ein. Die Autovermietungsfirma bestand jedoch darauf, dass Peter bezahlen müsse, und erläuterte, dass die Basis-Vermietungsleistung, die er erhalten hatte, Schäden an der Unterseite des Autos nicht einschließe. Diese Information war jedoch nur im "Kleingedruckten" angegeben. Peter wandte sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland.

Mehr Transparenz bei Mietwagen für Verbraucher

Nach einem intensiven Dialog mit EU-Kommission und europäischen Verbraucherschutzbehörden haben sich die fünf führenden Autovermietungsunternehmen Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, dazu bereit erklärt, ihre Geschäftspraktiken entsprechend anzupassen. Dank dieses Dialogs mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, den die Europäische Kommission unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde gefördert hat, profitieren die Verbraucher nun von folgenden Bedingungen:

  • Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.
  • Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).
  • Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.
  • Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

Bei Schäden:

  • Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.
  • Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden den Autovermietungsmarkt weiterhin genau beobachten. Die Kommission wird sich insbesondere auf die Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsakteure wie Vermittler und sonstiger Autovermietungsfirmen konzentrieren. Alle Akteure sollten bei den Leistungen und den Kosten dasselbe Maß an Transparenz bieten.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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