Das Land NRW weigerte sich bisher, einem Beschluss des VG Aachen nachzukommen, wonach NRW verpflichtet wurde, einen tätowierten Bewerber zur Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst zuzulassen. Trotz eingelegter Beschwerde sei der Beschluss zu befolgen.

Der Sachverhalt

In dem damaligen Beschluss (1 L 423/13) war das Land verpflichtet worden, einen tätowierten Bewerber zur Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst zuzulassen. Zwar hat das Landesamt der Polizei gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster (6 B 1105/13) eingelegt.

Solange jedoch über die Beschwerde nicht entschieden ist, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. September 2013 zu befolgen. Gleichwohl weigert sich das Landesamt, den Bewerber - wie jeden anderen Kommissaranwärter - zum Beamten auf Widerruf zu ernennen, sondern gewährt ihm lediglich einen Status als Gasthörer.

Demgemäß war auf Antrag des Bewerbers das Zwangsgeld anzudrohen, um eine Befolgung des Gerichtsbeschlusses vom September 2013 zu bewirken.Das Landesamt der Polizei kann auch gegen die Androhung des Zwangsgeldes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.10.2013 - 1 M 17/13

VG Aachen, PM
Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

Wer unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges vor der Polizei flüchtet, haftet für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen, wenn dieser Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen. Urteil lesen

Nach Beschluss des VG Aachen stehen Tätowierungen an beiden Armen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen. Ein Bewerber wurde wegen seiner Tätowierungen abgewiesen. Urteil lesen

Autopanne - Sichern Polizeibeamte zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine Pannenstelle ab, ist der Fahrzeugeigentümer zur Tragung der durch den Einsatz verursachten Personalkosten der Polizei verpflichtet. Urteil lesen

Nürnberg (D-AH) - Zieht sich eine Polizeistreife während des nächtlichen Wachgangs zu einem Nickerchen in ihr Einsatzfahrzeug zurück und wird dabei von einem Vorgesetzten erwischt, ist für diesen offensichtlichen Dienstverstoß ein disziplinarischer Verweis rechtens. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de