Mietschulden - Vermieter sind nicht verpflichtet, ehemaligen Mietern schriftlich zu bescheinigen, dass sie mietschuldenfrei sind. Das entschied der Bundesgerichtshof und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßt die Entscheidung.

Denn eine Verpflichtung des Vermieters führte nur zum Streit darüber, wann eine solche Bescheinigung zu erteilen sei. "Zudem könnten im Falle des Streits bei der Abwicklung des Mietverhältnisses fehlende Bescheinigungen zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche führen. Das wäre weder für Mieter noch für Vermieter befriedigend", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

Der Fall:

In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter Quittungen für die einzelnen Mietzahlungen ausgestellt. Auch anhand eigener Belege konnte der Mieter die Zahlung aller mietrechtlich geschuldeten Zahlungen nachweisen. Dem Vermieter kann laut BGH nicht zugemutet werden, seine eigene Rechtsposition zu gefährden. Eine Bescheinigung könne auch als Beleg dafür gelten, dass der Vermieter auf alle eventuell noch bestehenden Ansprüche verzichte. Daher empfiehlt Haus & Grund Vermietern, keine Schuldenfreiheitsbescheinigungen auszustellen.

Rechtsgrundlagen:

BGB § 241 Abs. 2
BGB § 368

Gericht:
BGH, vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08

Quelle: Haus & Grund Deutschland
Ähnliche Urteile:

Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen. Eine Änderung des Zahlungsverhaltens der Antragsteller war nicht ersichtlich. Urteil lesen

Auch Mietrückstände über mehrere Monate hinweg können vom Mieter unverschuldet sein, so dass eine Zahlungsverzugskündigung ausgeschlossen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts macht Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Urteil lesen

Ein Vermieter hat das Recht, einem Mieter fristlos zu kündigen, wenn dieser an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten oder mehr schuldig bleibt. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de