(LG Coburg) - Geht ein Mieter bewusst einen längerfristigen Vertrag ein, muss er sich auch bei einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse daran halten. Über diese Entscheidung des Landgerichts Coburg informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter und Mieter in Bezug auf den Abschluss eines Zeitmietvertrags.

Ein Mieter schloss einen Zeitmietvertrag über 10 Jahre ab. Als sich seine finanzielle Situation verschlechterte, kündigte er. Dies wollte der Vermieter jedoch nicht akzeptieren und bestand auf Erfüllung des Vertrags. Der Mieter stellte jedoch die Mietzahlungen ein und zog in eine billigere Wohnung.
Nach Ansicht der Coburger Richter war die Kündigung unwirksam. Der Mieter könne nicht auf der einen Seite die Vorteile des längerfristigen Mietvertrages in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu halten. Auch müsse sich der Vermieter in diesem Fall nicht auf vom Mieter gestellte Nachmieter einlassen.

Durch die eigenmächtige Handlung sind nun zwei Mietverträge wirksam und sogar die Mieten für die alte und die neue Wohnung zu bezahlen (LG Coburg, AZ. 33 S 94/01).

Das Urteil ist rechtskräftig.
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