Die Betreiber von Abofallen, in denen kostenlose Software gegen Gebühren zum Download angeboten werden, dürfen nicht mehr ohne Erlaubnis die Mozilla-Produkte "Firefox" und "Thunderbird" kostenpflichtig anbieten. Die Mozilla Foundation hat sich mit einer Klage gegen die Betreiber erfolgreich durchgesetzt.

Der Sachverhalt

Viele Internetnutzer stoßen über Suchmaschinen auf diverse Softwareprogramme, die in der Regel vom Hersteller kostenlos angeboten werden. Durch geschickte Platzierungen in den Suchergebnissen, werden oft die Webseiten von Abofallen vorgeschoben. Der Internetnutzer geht von einem kostenlosen Download aus und übersieht den versteckten Hinweis auf die Gebühren, die für die Nutzung der Seite anfallen.  Die Mozilla Foundation klagte gegen diese Art der Verbreitung ihrer Programme Firefox und Thunderbird.

Die Entscheidung

Nach Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfen die Betreiber von Abofallen diese Software nicht mehr zum Download anbieten, so lange nicht deutlich auf mögliche Kosten hingewiesen wird. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Weiterhin muss der beklagte Abofallen-Betreiber, der Mozilla Foundation jeden ihr durch die kostenpflichtigen Downloads entstandenen Schaden ersetzen. Die Beklagten müssen Mozilla detaillierte Auskunft über Ausmaß ihrer Tätigkeiten im Internet geben (z.B. welche Werbung mit den Bezeichnungen "Mozilla", "Firefox" und "Thunderbird" geschaltet wurden, Anzahl der Registrierungen, Anzahl der URLs etc.).  Mit diesen Informationen kann dann der zu zahlende Schadensersatz berechnet werden.

Nach Schätzungen von Mozilla geht man davon aus, dass sich die bezahlten Rechnungen für solche Abofallen pro Woche auf 3 Millionen Euro belaufen. Auf das Jahr gerechnet wäre das ein Gewinn von sage und schreibe 600 Millionen Euro - ein Vielfaches des Jahreseinkommens der Mozilla Foundation.

Gericht:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2010 - 406 O 50/10 (Auszug aus dem Urteil)

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