Die Situation vieler Medico Fonds ist besorgniserregend. Zahlreichen Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals, möglicher Weise müssen sie noch Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit erhalten haben, zurückzahlen.

Apotheker- und Ärztebank zum Schadensersatz verpflichtet

Nach unserer Ansicht bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, sich im Wege des Schadensersatzes von der Fondsbeteiligung zu lösen. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die wesentlicher Vertriebspartner der Fondsinitiatorin war, schuldet ihren Kunden, die sich auf ihre Empfehlung an den Medico Fonds beteiligt haben, immer dann Schadensersatz, wenn sie ihre Kunden vor deren Beitritt nicht über Kick-Backs (verdeckte Provisionszahlungen) informiert hat. Die bloße Information in einem bei oder nach Zeichnung übergebenen Prospekt reicht hierzu nicht aus, wie der BGH in einem Beschluss aus dem März 2011 festgestellt hat.

Haftung von Bonnfinanz AG oder Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH

Daneben kann die Haftung des Anlageberaters und -vermittlers zudem darauf gestützt werden, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass durch planmäßige Auszahlungen, die nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind, die Haftung für die Kommanditeinlage teilweise wieder auflebt. Dies kann dazu führe, dass sich Anleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht nur mit dem Verlust des investierten Kapitals, sondern gleichzeitig noch mit Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters konfrontiert sehen. Derartige Beratungspflichtverletzungen führen insbesondere dann, wenn die Beratung durch die Bonnfinanz AG oder die Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH, erfolgte, zu einer Schadensersatzpflicht.

Bonnfinanz AG zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Das Landgericht Heilbronn hat im Jahr 2011 die Bonfinaz AG zum Schadensersatz verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine riskante Beteiligung handelt. Außerdem wies das Landgericht Heilbronn darauf hin, dass die Übergabe des Prospekts nach Zeichnung nicht ausreicht, um den Anleger über die Risiken ausreichend aufzuklären.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31. Dezember 2011


Für alle Anleger, die vor dem 31. Dezember 2001 Anteile an Medico Fonds gezeichnet haben, verjähren Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Das bedeutet, dass die Ansprüche nach diesem Datum nicht mehr durchgesetzt werden können, wenn bis dahin keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden, also Klage erhoben wurde.

Gute Erfolgsaussichten

Da für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche von Medico Anlegern nach unserer Erfahrung grundsätzlich gute Erfolgsaussichten bestehen, können wir nur dringend empfehlen, rechtzeitig entsprechende Schritte einzuleiten.

Wollen auch Sie wissen, ob Sie Schadenersatzansprüche haben? Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an - ich helfe Ihnen gerne.

Autor: Rechtsanwalt Mathias Nittel

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Mathias Nittel
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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