Anleger des Medico Fonds Nr. 20 Objekt Gummersbach müssen nun auch mit Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen. Neben anteiligen Rückzahlungen, droht jetzt auch die Entrichtung des gesamten Ausschüttungsbetrages...

Anleger, die sich vor langer Zeit an dem Medico Fonds Nr. 20 Objekt Gummersbach beteiligt hatten, können mit dieser unangenehmen Anlage noch immer nicht abschließen. Nicht nur, dass sie von dem Fonds erfahren mussten, dass keine Auszahlungen oder Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals mehr zu erwarten sind, werden sie jetzt auch noch auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen.

Zunächst noch durch immer schärfer formulierte "Vergleichsvorschläge", bei denen sie "nur" einen Anteil von rund 69% der erhaltenen Ausschüttungen zahlen sollten. Anleger, die sich auf diese Vergleiche nicht eingelassen haben, werden nun nach und nach von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers aus der Kanzlei Gerlach, Meyer-Schwickerath, Evers auf Rückzahlung des gesamten Betrages verklagt.

Dabei weist die Klage auf den ersten Blick einige Ungereimtheiten auf: so klagt zum einen der Rechtsanwalt aus abgetretenem Recht im eigenen Namen und nicht wie eigentlich üblich die Darlehensgebende Bank, die Westdeutsche Immobilienbank AG. Welcher Grund hinter dieser ungewöhnlichen Konstellation steht, ist nicht erkennbar, es kann jedoch spekuliert werden.

Darüber hinaus wird aus der Klage auch nicht klar, wie die bereits "freiwillig" gezahlten Vergleiche anderer Anleger sich auf die Darlehensforderungen der Bank ausgewirkt haben. Nach unserer Ansicht ist es ohnehin fraglich, ob der Fremdkapitalgeber, also die Westdeutsche Immobilienbank hier auch ohne eine Insolvenz des Fonds auf die Anleger in der Art zugreifen kann, wie dies im Moment durch Rechtsanwalt Evers versucht wird. Bei vergleichbaren Fällen, in welchen insbesondere Schiffsfonds versucht haben, Ausschüttungen von ihren Anlegern zurück zu erhalten, wurde dies durch den Bundesgerichtshof erst vor kurzem in aller Deutlichkeit abgelehnt. Nach der Entscheidung des BGH könne in diesen Fällen nur der Insolvenzverwalter auf die Ausschüttungen zugreifen und dies auch nicht in allen Fällen.

Aus unserer Sicht sind die Klagen in vielen Punkten angreifbar. Wir vertreten bereits einige Mandanten in Sachen Medico Fonds 20 Objekt Gummersbach und werden uns für diese gegen die Klage verteidigen.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Fachanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 
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