Der in Deutschland und Österreich emittierte Immobilienfonds MPC Holland 53 ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Investoren wurden kürzlich von der Fondsverwaltung aufgefordert, von den bisher erhaltenen Ausschüttungen 5 Millionen Euro an die Gesellschaft zurück zu zahlen.

Die aktuelle Vermietungssituation bei dem MPC Immobilienfonds 53 ist wenig erfreulich. Zwei Immobilien in Rotterdam und Utrecht De Meern stehen leer und nur die kleinste Immobilie in Delft wird vermietet. Die Vermietungsquote beträgt damit nur 22 % der Gesamtfläche.

Aus diesem Grund hat die Fondsverwaltung den Anlegern kürzlich ein neues Sanierungskonzept vorgestellt. Demnach sollen die Investoren fünf bis sieben Millionen Euro in den Fonds einzahlen. Damit sollten die notwendigen Investitionen abgedeckt werden. In diesem Fall wären die finanzierenden Gläubigerbanken bereit, die laufenden Kredite zu verlängern.

Zweifelhaft ist jedoch, ob die Anleger im Falle eines geplanten Verkaufs des Immobilienportfolios im Dezember 2016 ihr investiertes Neukapital zurückerhalten werden. Die Rückzahlung gelingt nämlich nur, wenn das prognostizierte Verkaufsergebnis von fast 50 Millionen Euro erzielt wird. Der aktuelle Wert der drei Immobilien beläuft sich aber aktuell auf rund 32,4 Millionen.

Laut der MPC Leistungsbilanz haben die Investoren bisher rund 30,5 Prozent ihrer Einlagen bereits zurückerhalten. Im Falle einer Insolvenz könnten die Gläubigerbanken bzw. der Insolvenzverwalter diese Beträge im Rahmen des Auflebens der Haftung sogar zurückfordern. Den Anlegern droht dann der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Der Initiator versucht nun die Anleger mit einer 9 prozentigen Verzinsung und einer vorrangigen Rückzahlung zu überzeugen, das Neukapital zu leisten. Eine so hohe Verzinsung bleibt jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation eher unwahrscheinlich.

Betroffene MPC Holland Anleger sollten in dieser Situation umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Bei den Beratungsgesprächen passieren oft Fehler, welche Schadensersatzansprüche auslösen können. Zu solchen Fehlern zählt eine fehlende bzw. fehlerhafte Aufklärung über die bestehenden Risiken, z. B. das Verlustrisiko bei einer Fondsbeteiligung.

Autorenkontakt:

Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
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