Die Global Hyp AG ist pleite und ein erster Berichtstermin steht bereits am 14. Januar 2013 an. Die geschädigten Kunden bangen um das ihnen versprochene Geld für verkauften Lebensversicherungen.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Ein großes Geschäft mit Lebensversicherungen sollte es sein. Nun ist die Global Hyp AG pleite und ein erster Berichtstermin steht bereits am 14.01.2013 an. Die geschädigten Kunden bangen um das ihnen versprochene Geld für verkauften Lebensversicherungen. Für viele ein finanzielles Desaster. Dabei hörte sich das Modell für Kunden doch vielversprechend an, schließlich ging es um sichere Zahlungen aus ihren Lebensversicherungen.

Das Geschäftsmodell der Global Hyp AG bestand hauptsächlich darin, an Kunden heranzutreten, ihre bestehenden Lebensversicherungen aufzukaufen und diese zu verwerten. Im Gegenzug hierzu sollte den Kunden ein Kaufpreis für die Lebensversicherungen nach einem bestimmten Zahlungsplan - in der Regel über 15 Jahre - ausgezahlt werden. Der Clou für den Kunden als Verkäufer: der Kaufpreis sollte ein Vielfaches des Rückkaufswertes der Lebensversicherungen betragen.

Nun wurde das Insolvenzverfahren mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.11.2012 über das Vermögen der Global Hyp AG eröffnet. Insolvenzforderungen waren bis zum 05.12.2012 beim Insolvenzverwalter anzumelden. "Zwar haben wir für die von uns vertretenen Geschädigten die Forderungsanmeldung bereits vorgenommen, allerdings kann eine Forderungsanmeldung bis zum Ende des Insolvenzverfahrens nachgeholt werden." berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. Kunden der Global Hyp AG, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren noch nicht angemeldet haben, sollten dies daher möglichst schnell nachholen.

Mit Beschluss zur Insolvenzeröffnung wurde als Berichtstermin der 14.01.2013 festgesetzt. An dieser Gläubigerversammlung ist bereits mit Beschlussfassungen zu rechnen, die für die Geschädigten massgeblich sein könnten. Vor allem wichtig, nimmt an der Versammlung kein Gläubiger teil, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.

Betroffene Geschädigte müssen sich aber nicht mit den drohenden Verlusten abfinden

Das Geschäftsmodell der Global Hyp AG wirft vielfach Fragen auf. Unklar ist zunächst, wie die Global Hyp die versprochenen Kaufpreise für die Lebensversicherungen erwirtschaften wollte, die um ein vielfaches höher waren als die Rückkaufswerte der verkauften Lebensversicherungen und wohin die Gelder investiert wurden. Bemerkenswert und ebenfalls näher zu untersuchen bleibt, dass dies nicht die erste Insolvenz eines Unternehmens mit Jürgen Schulz als Vorstand ist. Bereits 2008 musste die Euro-Product-Services AG Insolvenz anmelden, für die Jürgen Schulz als Vorstand tätig war.

KAP Rechtsanwälte berichten ferner, dass sich im Rahmen ihrer Beratung regelmäßig herausstellt, dass nicht über die mit dem Anlagegeschäft verbundenen Risiken, insbesondere über einen etwaigen Totalverlust des Rückkaufswertes der Lebensversicherung aufgeklärt wurde. "Damit können auch Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler des Anlagegeschäftes gegeben sein, die den Anleger vor einem Schaden bewahren könnten" bestätigt Rechtsanwältin Wotsch.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 
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