Der Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte meldete Insolvenz an. Welche Ansprüche können Anleger den drohenden Verlusten entgegensetzen?

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Spätsommer 2012 setzt der Branche der Schiffsfonds durch viele Insolvenzanmeldungen zu. Jetzt reihte sich auch der Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte in die lange Liste der Krisenopfer ein. Bereits kurze Zeit nach dem Start entwickelte sich die 2007 aufgelegte Schiffsbeteiligung nicht wie erhofft. Ernsthafte finanzielle Probleme führten dazu, dass bereits im Jahr 2010 eine Sanierung mit frischem Geld durchgeführt werden musste. Doch auch dieser Schritt konnte den Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte letztendlich nicht mehr retten und die Insolvenzanmeldung erfolgte.

Was können die Anleger des Schiffsfonds jetzt unternehmen? Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Fonds BS Invest MS Gustav Schulte geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten, sodass Verluste drohen können. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob die Anlageberatung falsch war und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.

Alternative zur Teilnahme am Insolvenzverfahren: Schadensersatzansprüche

Beispielsweise wurde bei der Anlageberatung häufig versäumt, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der Schiffsbeteiligung zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des BS Invest MS Gustav Schulte sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche

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