Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay meldete am 28.08.2012 Insolvenz an. Das Vermögen der im Jahr 2005 vom Anbieter Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Schiffsbeteiligung wurde unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 beteiligte sich an den beiden Containerschiffen MS Tampa Bay und MS Turtle Bay. Bereits in der Vergangenheit gerieten die Finanzen des Schiffsfonds ins Ungleichgewicht und der Fonds musste finanziell saniert werden.

Was können die Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay - neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren - unternehmen, um ihr in der Schiffsbeteiligung investiertes Kapital zu retten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche individuellen Ansprüche die Anleger des FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob die Anlageberatung falsch war und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der Schiffsbeteiligung zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche

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