Die Platzierungsgarantie des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I wurde zum Streitfall. Droht nun deswegen die Insolvenz? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche der Anleger.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Situation der Schiffsbeteiligung GHF Global Bulker EK I ist angespannt. Das Fondstelegramm berichtet, dass sich das Emissionshaus GHF um die Auszahlung der Platzierungsgarantie drücke. Auch das Wort „Insolvenz“ wird im Zusammenhang mit dem GHF Global Bulker EK I genannt. Die Platzierungsgarantie des Schiffsfonds wurde bereits zum Zankapfel zwischen Geschäftsführung und Fondbeirat. Kurz gesagt: Die Aussichten für eine gesicherte Zukunft des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I trüben sich immer mehr ein. Die bereits angekündigte Möglichkeit einer Insolvenz der Schiffsbeteiligung rückt in greifbare Nähe.

Seit dem Start des Schiffsfonds im Jahr 2008 klafft in den Bilanzen des GHF Global Bulker EK I eine Lücke von ca. 4 Mio. Euro, da nicht genug Anlegerkapital eingeworben werden konnte. Eigentlich sollte diese Lücke durch die Fondsgesellschaft GHF geschlossen werden, da diese eine Platzierungsgarantie für den GHF Global Bulker EK I übernahm. Tatsächlich wurde jedoch ein Darlehen aufgenommen.

Anleger des GHF Global Bulker EK I, die nicht einfach abwarten wollen, wie die Ungewissheit rund um die Schiffsbeteiligung ausgeht , können ihre Kapitalanlage einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterziehen lassen. So kann ausgelotet werden, ob Anleger des GHF Global Bulker EK I sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können.

Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater Mängel aufwies und daher fehlerhaft war. So mussten Anleger beispielsweise über die verschiedenen Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden. Wegen des – sich jetzt vielleicht realisierenden – Insolvenzrisikos ist die Beteiligung am GHF Global Bulker EK I keine sichere Kapitalanlage. Des Weiteren musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Schiffsfonds erläutert werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Weist das Anlageberatungsgespräch Fehler auf, stehen die Chancen der Anleger des GHF Global Bulker EK I gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen:
http://www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche

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