Die Laufzeit des Flugzeugfonds SLB Leasing Fonds 59 Thor neigt sich dem Ende entgegen. Doch nicht alles lief bei dem Fonds reibungslos ab. So musste nach der Pleite der Lehmann Brothers Bank ein Fragezeichen hinter die Kapitalerhaltungsgarantie des Fonds gesetzt werden.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Im Jahr 2013 wird die Schlussabrechnung für den von den Anbietern Sachsen Fonds und SüdLeasing entwickelten Flugzeugfonds SLB Leasing Fonds 59 Thor erfolgen. Die 338 Anleger des Flugzeugfonds wählten eine Airbus A321-200 Passagiermaschine als Investitionsziel. Doch am Ende der Laufzeit stellt sich für die Anleger die Frage, ob ihr Engagement ein voller Erfolg war oder nicht. Denn es ist nicht sicher, ob der Flugzeugfonds SLB Leasing Fonds 59 Thor die Auflösung wie kalkuliert betreiben kann. Es gibt Ungewissheiten hinsichtlich der von der Lehmann Brothers Bankhaus AG übernommenen Kapitalerhaltungsgarantie. Schon in der Leistungsbilanz 2010 wird Ungewissheit deutlich, ob die entsprechenden Ansprüche gegenüber der Lehmann Brothers Bankhaus AG oder deren US-Mutter noch werthaltig sind. Dieses Risiko bedeutet, dass den Anlegern des SLB Leasing Fonds 59 Thor im ungünstigen Fall Verluste drohen können.

Anleger können bei falscher Beratung Schadensersatz fordern

Was können Anleger unternehmen, die ihr investiertes Geld nicht gefährden möchten? Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann überprüfen, welche Ansprüche und Rechte die Anleger des SLB Leasing Fonds 59 Thor geltend machen können. Nicht selten ergeben sich Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung. Denn nicht jede Anlageberatung wird den strengen Anforderungen des Bundesgerichtshofs gerecht.

Zunächst müssen die Berater ermitteln, ob ein Flugzeugfonds überhaupt zu den Anlagezielen und Wünschen eines Anlegers passt. Des Weiteren müssen Anleger umfassend über die Funktionsweise und die verschiedenen Risiken eines Flugzeugfonds aufgeklärt werden. So muss beispielsweise auf den unternehmerischen Charakter eines Flugzeugfonds hingewiesen werden.

Haben Anleger des SLB Leasing Fonds 59 Thor das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Flugzeugfonds aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des SLB Leasing Fonds 59 Thor sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte ausloten zu lassen.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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