Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Es braucht Zeit, einen offenen Immobilienfonds nach der Auflösung abzuwickeln. Diese Erfahrung müssen die Anleger des aufgelösten Fonds DEGI International gerade machen. Zwar ist ein Verkauf an der Börse weiterhin möglich, aber angesichts des niedrigen Kurses (50 % des Ausgabepreises) und der anfallenden Verkaufsgebühren, ist dies für viele Anleger nicht die erste Wahl. Welche weiteren Optionen stehen Anlegern, die nicht Monate und Jahre auf ihr Geld warten möchten und sich auch nicht auf das Abenteuer Börse einlassen möchten, offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Gericht stellte systematische Falschberatung fest
Dass sich dies lohnen kann, zeigt der konkrete Fall eines von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegers, der in den DEGI International investiert hatte. In einem Gerichtsprozess, der gegen die Allianz Bank geführt wird, wurden schwere Fehler des Anlageberatungsgesprächs offenbar. Dass Bankkunden vor der Investition in den DEGI International nicht nur von der Allianz Bank falsch beraten wurde, zeigen weitere Urteile gegen die Commerzbank. Dort wird in einem Urteil eine systematisch schlechte Schulung der Berater festgestellt. Daher wurde Anlegern der DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage angepriesen. Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich bei der Auflösung des DEGI International im Oktober 2011. Der Fonds konnte nach der zweiten Schließung wegen Liquiditätsproblemen nicht wieder öffnen und wird jetzt abgewickelt. Da während einer Abwicklung Auszahlungen nur alle 6 Monate vorgesehen sind, müssen die Anleger des DEGI International jetzt lange auf ihr "gefangenes" Geld warten.
Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen
Die Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, sollten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds - auch viele Anleger des DEGI International - und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.
Dr. Stoll, Rechtsanwalt
Weitere Informationen:
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